In unseren aktuellen Yacht Kasko Bedingungen (YKB 2014) sind unter §4 alle Versicherungsausschlüsse aufgeführt: Grob zusammengefasst handelt es sich um Schäden am Boot, die durch Sie vorsätzlich oder grob Fahrlässig (dann oft "Quotelung" = Teilzahlung) herbei geführt werden. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse und auch Kernenergieschäden. Witterungsschäden (Regen, Schnee, Frost, Sonneneinwirkung), Fäulnis, Schäden durch Ungeziefer, Schimmel, Ratten und Mäuse sind als Folgeschaden eines versicherten Ereignisses versichert.
Übrigens: Vandalismus ist nicht in unseren Ausschlüssen, somit ist dieses Schadenereignis gedeckt! Die oben exemplarisch aufgelisteten Ausschlüsse sind typisch für die Bootskasko und wenn Sie einen Versicherer finden, der diese Ereignisse deckt, dann freuen wir uns auf Ihren Hinweis.
Kommt es zu Schäden an Bauteilen durch gewöhnlichen Gebrauch (durch Abnutzung) oder Konstruktions- bzw. Materialfehlern, sind die daraus entstehenden Folgeschäden versichert. Das ist wichtig, weil Sie sonst ggf. auch keine Deckung für Ihren Mastschaden haben, wenn der Bolzen oder die Wante / das Stag aufgrund Altersermüdung bricht.