Die Bootshaftpflicht
bewahrt Sie vor dem finanziellen Risiko durch Schäden an Dritten, die Sie schuldhaft mit Ihrer Yacht bzw. Ihrem Boot verursachen. Obwohl diese Versicherung in Deutschland keine Pflicht ist, wird sie dringend angeraten, da Sie im Falle von Schäden unbegrenzt haftbar gemacht werden könnten und sie darüber hinaus auch vor unberechtigten Ansprüchen schützt.
Wenn das Boot vermietet oder gewerblich genutzt wird, wie beispielsweise bei einer Bareboatcharter (Vermietung des Bootes ohne Crew) oder einem Skipper- oder Kojencharter (Vermietung des Bootes mit Crew oder eines Teils des Bootes), ist die Versicherung nur gültig, wenn dieses explizit im Versicherungsschein festgehalten und dokumentiert ist.
Keine SB
Eine generelle Selbstbeteiligung gibt es in der Yacht-Haftpflicht (Bootshaftpflicht) Versicherung nicht.
Mitversichert sind (u.a.)
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Wasserfahrzeugführers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen.
- mit zum Fahrzeug gehörende Wassersportgeräte und Beiboote (bis 50 PS) und Tauchausrüstungen (nur bei vorh. Taucherlizenz).
- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Wasserskiläufers, wenn und solange er sich im Schlepp des Fahrzeuges befindet.
- gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die sich bei der Beteiligung an Motorbootrennen und Segelregatten oder bei den damit im Zusammenhang stehenden Überführungsfahrten ereignen.
- die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen, sofern diese von einem in Not be- findlichen Boot aufgefordert werden, Hilfe zu leisten, und durch diese entsprechende Hilfs- maßnahme – z.B. eine Leinenverbindung – eine Beschädigung am havarierten Boot erfolgt.
Beispiele zur Bootshaftpflicht
Mehr Informationen finden Sie in unserem Bootsversicherungsvergleich, in unseren Bedingungen zur Haftpflichtversicherung und in unserer Checkliste, die alle Vorteile unserer Bootshaftpflicht zusammenfasst.
Durch einen Fahrfehler beim Anlegen rammen Sie das Motorboot Ihres Nachbarliegers. Es entsteht ein Schaden am Heckkorb, und auch der Rumpf verschrammt. Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung kümmert sich darum, dass der Schaden am fremden Motorboot schnell behoben wird.
Bei einem Sturm wird Ihre Yacht trotz guter Vertäuung und Sicherung gegen das Nachbar-Segelboot gedrückt und verursacht Schäden an Rumpf und Mast. Der Eigner stellt Ansprüche an Sie. Da Sie jedoch Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, trifft Sie keine Schuld an den Schäden. Ihre Yacht-Haftpflicht-Versicherung kümmert sich um den Schriftwechsel mit dem Geschädigten.
Der Skipper navigierte unachtsam und übersah eine hinreichend bekannte Untiefe. Dadurch stoppte das Boot abrupt und ein Crewmitglied verletzte sich nicht unerheblich. Die Ansprüche der Crewmitglieder untereinander und/oder gegen den Skipper gelten automatisch im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Online Bootsdaten eingeben oder anrufen
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir können Ihnen ein Angebot telefonisch machen oder Sie nutzen unseren Bootsversicherungs-Vergleich. Dieser berechnet unter bestimmten Kriterien Ihre Versicherungsprämie gleich online oder sendet uns Ihre Bootsdaten, damit wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit ein Angebot zukommen lassen können.