6. Was passiert, wenn ich mein Boot verkaufe?
a) Sofern Sie Ihr Boot verkaufen, teilen Sie uns dieses bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers mit. Gern können Sie uns eine Kopie des Kaufvertrages per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen.
b) Die Yacht-Kaskoversicherung geht kraft Gesetz auf den Erwerber über, welcher unverzüglich von uns darüber informiert wird. Diesem steht ein Sonderkündigungsrecht zu, von welchem er innerhalb eines Monats nach Zugang unseres Schreibens Gebrauch machen kann. Aus Sicherheitsgründen wird der Vertrag mit Versand des Schreibens zeitgleich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist von uns gegenüber dem Erwerber gekündigt. Sollte dieser sich nicht mit uns in Verbindung setzen, erlischt Ihr Vertrag folglich nach Ablauf der Frist. Erst dann kann eine Abrechnung durch uns vorgenommen und die unverbrauchten Prämien zurücküberwiesen werden.
c) Alle anderen Versicherungen gehen nicht auf den Erwerber über, d.h. der Versicherungsschutz erlischt sofort.
d) Bitte beachten Sie, dass als Abrechnungsdatum frühestens der Tag der Bekanntgabe des Verkaufs bzw. sofern der Eigentumsübergang erst in der Zukunft stattfindet, dieses Datum genommen werden kann. Rückwirkende Erstattungen, die aus verspäteter Meldung resultieren, können nicht erfolgen.
e) Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Mindestprämie, Erstattungen sind daher leider nicht möglich.