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Charter Insolvenzversicherung

gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters/Vercharterers (ohne Reiserücktritt)

Bekommen Sie von Ihrem Vercharter auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt?

Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:

Vercharterer insolvent?

Mit unserer Insolvenzversicherung ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Vercharterers und des Reiseanbieters abgesichert.

BIV-2404 Bedingungen Insolvenzversicherung

Unsere Insolvenzversicherung für Charterer

  • Versichert ist der Reisepreis (Versicherungssumme) bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Vercharterers und des Reiseanbieters
  • Mitversichert sind – bei entsprechendem Versicherungsschutz – auch nachweislich nicht genutzte An- und Abreisekosten
  • Erstattet werden auch zusätzliche Rückreisekosten, wenn der Transport aufgrund einer Insolvenz verweigert wird
  • Diese Versicherung beinhaltet nicht die Reiserücktrittsversicherung.

Diese Versicherung können Sie auch zu einer geringfügig günstigeren Prämie abschließen – beim Abschluss der 

Reiserücktrittskostenversicherung

Hier gehts zu den Prämien und zum Abschluss:

Ihre zu zahlende Prämie:

  • EUR (inkl 3,52 Vst)

Bitte beachten Sie:

Über aktuelle Reisewarnungen und Hinweise zu Ihrem Urlaubsgebiet informiert die Website des Auswärtigen Amtes.

  • Wir haben die Berechtigung, diese Versicherung Einwohnern aus EU Staaten - mit Ausnahme von Malta, Zypern und Slowakei - anbieten zu können.
  • Bitte unbedingt immer den vollen Charterpreis absichern. Für den Fall, dass auch die Anreisekosten (z.B. Flüge) mitversichert werden sollen, in jedem Fall die Gesamtsumme aller Reisekosten zum Charterpreis addieren. Es sollte immer der volle Reisepreis abgesichert werden, ansonsten leistet die Versicherung nur prozentual.
  • Der Abschluss dieser Versicherung ist nur bis 28 Tage nach der Reisebuchung und grundsätzlich bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am Tag nach der Buchung erfolgen.
  • Der vollständige Vertragsumfang ergibt sich aus den Bedingungen für die Insolvenzversicherung BIV.
  • Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht. Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.