Die Haftpflicht Bootsversicherung kommt für Schäden auf, die mit dem versicherten Boot schuldhaft Dritten zugefügt werden. Dazu zählen Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz ein Boot zu führen kann im Schadensfall sehr teuer werden, denn Sie haften grundsätzlich mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Eine Bootshaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme für Personen- und Sachschäden ist also essentiell. Sie sichert auch Schäden der Crew untereinander oder der Crew gegen den Skipper ab (integrierte Skipperhaftpflicht).
Anders als beim Auto gilt beim Boot nicht die Gefährdungshaftung, sondern die Verschuldenshaftung. Das heißt: Haben Sie einen Schaden an einem anderen Boot nicht schuldhaft verursacht, haften Sie auch nicht. Sie müssen also nachweisbar einen Fehler gemacht haben, also unachtsam oder fahrlässig gehandelt haben. Das kann jedem passieren und dafür sichert die Yacht-Haftpflichtversicherung Sie ab. Bei Vorsatz gilt das natürlich nicht, das versteht sich von selbst.
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung bewirkt nur das Vorhandensein des Bootes nicht, dass bei einem Schaden zum Beispiel durch höhere Gewalt (Sturm) Ihr Nachbarlieger eine Entschädigung erhält, wenn sich Ihr Boot losgerissen hat und das Nachbarboot im Sturm beschädigt. Die Regulierung eines solchen Schadens wird Ihr Haftpflichtversicherer gegenüber dem Anspruchsteller ablehnen. Auch das ist ein wichtiger Aspekt der Haftpflichtversicherung für Boote: Die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Darüber sind auch Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt.