Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste). Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
Mitversichert sind unter anderem im Rahmen des Vertrages:
- Unfälle bei der Benutzung des Beibootes.
- Die Überführung zum Heimatort nach Tod.
- Der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort.
- Tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist.
- Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.
- Bergungskosten auch für Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff.
- Achtung: Die Teilnahme an Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag versicherbar.