Maschinenschadenklausel (optional zur Yacht Kasko)
Stillstand versichern
Selbstverständlich sind im Rahmen des Kaskovertrages alle Schäden aufgrund äußerer Einwirkung (z.B. Feuer, Sinken, Diebstahl der gesamten Maschine oder einzelner Teile etc.) versichert.
Dennoch kann es auch vorkommen, dass die Maschine z.B. einen Kolbenfresser hat, die Zylinderkopfdichtung getauscht werden muss oder der Motor andere innere Betriebsschäden erleidet, für die die Kaskoversicherung nicht aufkommt.
Für derartige Schäden bieten wir Ihnen unsere Maschinenschadenklausel an, die sämtliche Schäden an der maschinellen Einrichtung im Rahmen des Vertrages deckt.
Die Maschinenschadenklausel können Sie optional zu einer Yachtkaskovertsicherung abschliessen. Bitte nutzen Sie die Online Angebotserstellung oder rufen Sie uns an.