Charter Reiseabbruch- Reiserücktrittsversicherung
mit optionaler Insolvenzversicherung
Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn erstattet.* Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil durch diese Versicherung gedeckt.*
Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert. Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr wird durch die Versicherung gedeckt.* Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.
*) Im Schadenfall erfolgt bei der Erstattung ein Selbstbeteiligungsabzug von 20%. Dieser entfällt, wenn Sie die Option zum Entfall der Selbstbeteiligung abschliessen.
Unsere Reiserücktritskostenversicherung
ist speziell für Charterreisen und den Urlaub in Ferienwohnungen zugeschnitten.
Die Reiserücktritt leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:
- Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.
- Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
- Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
Bestimmen Sie, wer Ihnen noch wichtig ist
Grundsätzlich mitversichert gelten die Ehegatten oder in häuslicher Lebensgemeinschaft lebende Lebenspartner, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder der Reiseteilnehmer.
Gegen eine geringe Prämienerhöhung können Zusatzpersonen oder sogar Pferde und Hunde der Mitreiseisenden einbezogen werden, die zwar nicht an der Reise teilnehmen müssen, von denen jedoch entweder die gesamte Reise oder die Teilnahme einer oder mehrerer versicherter Personen abhängt.
Als Option zur Reiserücktritt-/Reiseabbruchversicherung kann hier auch die Insolvenz des Vercharterers und des Reiseanbieters eingeschlossen werden. Mit unserer Insolvenzversicherung ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Vercharterers und des Reiseanbieters abgesichert. Detalliertere Informationen dazu finden Sie auf der Abschlussseite zur Insolvenzversicherung, die Sie dort auch ohne eine Reisrücktrittsversichserung abschliessen können.
Egal ob Krankheiten wie Corona durch eine Pandemie ausgelöst werden oder nicht: Bei unerwartet schweren Erkrankungen des Versicherten vor Reiseantritt besteht grundsätzlich - nach unseren ABRV Bedingungen - Versicherungsschutz. Eingriffe von hoher Hand und damit auch die Folgen von Quarantäneanordnungen sind aber ausgeschlossen, können jedoch mit unserer optionalen Corona Quarantäne Zusatzversicherung mitversichert werden. Detallierte Informationen zu dieser Option hier: Corona Quarantäne Zusatzschutz.
Hier gehts zu den Prämien und zum Abschluss:
Bitte beachten Sie:
Über aktuelle Reisewarnungen und Hinweise zu Ihrem Urlaubsgebiet informiert die Website des Auswärtigen Amtes.
- Wir haben die Berechtigung, diese Versicherung Einwohnern aus EU Staaten - mit Ausnahme von Malta, Zypern und Slowakei - anbieten zu können.
- Bitte unbedingt immer den vollen Charterpreis absichern. Für den Fall, dass auch die Anreisekosten (z.B. Flüge) mitversichert werden sollen, in jedem Fall die Gesamtsumme aller Reisekosten zum Charterpreis addieren. Es sollte immer der volle Reisepreis abgesichert werden, ansonsten leistet die Versicherung nur prozentual.
- Diese Versicherung ist grundsätzlich bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
- Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 4 Wochen, muss der Abschluss sofort bei Buchung (mind. nach 1 Tag) erfolgen.
- Beim Einschluss der Insolvenzversicherung ist der Abschluss nur bis 28 Tage nach Reisebuchung möglich
- Mit eingeschlossener Quarantäne Option ist der Abschluss nur bis 14 Tage nach Reisebuchung möglich
- Reisen über 8 Wochen und Crews über 11 Personen bedürfen einer vorherigen Absprache. Bitte kontaktieren Sie uns.
Der vollständige Vertragsumfang ergibt sich aus den Bedingungen für die Reiserücktritt BRV und der Insolvenzversicherung BIV. - Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht. Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.