Loading...

Reiserücktritt Corona Quarantäne Zusatzschutz

Bedingungen

Der Versicherungsschutz unserer Reiserücktrittsversicherung (nach den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittversicherung, ABRV) sieht eine Leistung für den Fall der unerwartet schweren Erkrankung vor. Ist die unerwartet schwere Krankheit durch eine Pandemie ausgelöst, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Eingriffe von hoher Hand und damit auch die Folgen von Quarantäneanordnungen sind aber ausgeschlossen und können nur mit dieser Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Bei Abschluss unserer Reiserücktrittsversicherung können Sie sich jetzt mit einer Zusatzprämie gegen die Folgen einer Coronavirus Infektion im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Reise und den geltenden COVID-19 (SARS-CoV-2) Quarantänemaßnahme absichern.

Versicherungsschutz besteht nur unter der Voraussetzung, dass die Quarantäne durch amtsärztliche Anweisung zum Beispiel durch das zuständige Gesundheitsamt oder einer sonstigen hierzu berechtigten Instanz angeordnet wurde. Versicherungsschutz besteht auch wenn bei Ihnen oder einem Crewmitglied ein Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und aus diesem Grund am Tag der Rückreise (Reiseende) die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. das Flughafenpersonal) verweigert wird.

2 Beispiele indem unserer RRKV inkl. Corona Zusatzschutz leistet:

  1. Herrentour – In der Karibik muss nach 5 Tagen ein Test gemacht werden. Zwei Crewmitglieder sind positiv, die gesamte Crew wird unter Quarantäne gesetzt, Erkranken tut niemand, es gibt keine oder nur extrem leichte Symptome.
    Das Boot muss 2 Tage später abgegeben werden, die angeordnete Quarantäne gilt aber für die gesamte Crew für mindestens 5 Tage. Die Mehrkosten für die Unterbringung in einem geeigneten Hotel und die Flugumbuchung werden vom Versicherer neben den Reiseabbruchkosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.  
  2. Eine Familie mit zwei Kindern freut sich auf Ihren Sommertörn an Bord einer gecharterten Beneteau. Vor dem Abflug wird noch ein Test durchgeführt, ein Kind ist positiv und hat sich vermutlich in der Schule angesteckt. Symptome liegen nicht vor, aber die Fluggesellschaft verweigert die Beförderung. Das Kind muss sich im Heimatort in Quarantäne begeben. Der Versicherer zahlt für die Familie die gesamten Stornokosten im Rahmen des Vertrages.


Bitte beachten: Diese Zusatzversicherung greift erst ab 14 Kalendertagen nach Versicherungsabschluss.

Abschliessen können Sie diese mit unserer Reiserücktrittsversicherung bzw. der Reiserücktritt inkl. Insolvenzschutz.

 

Top