Die Skipper- Haftpflicht- Versicherung

Zum AbschlussCharterbroschüre

Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.


In der Regel sind Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw. der Deckungsumfang nicht ausreicht. Diese Risiken werden durch unsere Skipper-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.

Mitversichert sind (auf Basis der AHB und Besondere Bedingungen (SH 0219) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung):

  1. Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
  2. Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.
  3. Sicherheitsleistungen bis EUR 125.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.
  4. Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 25.000,00.
  5. Reise- und/oder Hotelkosten bis zu EUR 1.000,00 sollte die Charteryacht aufgrund eines durch die Chartercrew verursachten  Schadens an der Yacht nicht rechtzeitig im vereinbarten Übergabehafen eintreffen können.

Die Deckungssumme beträgt pauschal EUR 10.000.000 bzw. EUR 15.000.000 für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

Beispiele zur Skippherhaftpflicht

Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision, die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt. Die Haftpflicht-Versicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Diese Deckungslücke schließt die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen-, Sachschäden bis EUR 10 Mio. deckt.
Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadenfall im ausländischen Hafen an die Kette gelegt werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 125.000,00 im Rahmen der Skipper- Haftpflicht- Versicherung automatisch mitversichert.

Während eines Törns rund Mallorca kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied wird schwer verletzt. Der Skipper wird haftbar gemacht, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitsegler gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.

Die Kasko-Versicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von EUR 750.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 (nach Kaution) im Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung gedeckt.

Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 25.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

Für nur EUR 10,- zusätzlich (Jahresdeckung EUR 20,-) erhalten Sie unsere umfassende Rechtsschutz-Versicherung zur Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Fragen beantwortet unsere FAQ oder die Mitarbeiter der Charterabteilung: charter(at)schomacker.de Telefon: (040-)369849-49.

Hier gehts zu den Prämien und zum Abschluss:


Für 3 aufeinander folgende Tage (2 Nächte) z.B. am Wochenende...

Für eine Charterdauer bis max. 6 Wochen innerhalb eines Jahres...

Mit Jahresdeckung

Für 3 aufeinander folgende Tage (2 Nächte) z.B. am Wochenende...

Für eine Charterdauer bis max. 6 Wochen innerhalb eines Jahres...

Mit Jahresdeckung


Bitte beachten Sie:

  • Versicherungsschutz besteht ab 12:00 Uhr mittags am Tag des Versicherungsbeginns
  • Diese Versicherung können Sie aus versicherungstechnischen Gründen nur dann abschließen, wenn Sie Einwohner eines EU-Mitgliedsstaates sowie Norwegen - sind.  Einwohnern aus Italien und England (Brexit) können wir leider die Skipperhaftpflicht-Versicherung nicht mehr anbieten. Der Abschluss der optionalen Skipper-Rechtsschutz-Versicherung ist nur für Versicherungsnehmer mit deutschem Wohnsitz möglich.
  • Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
  • Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.
Agentur: