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Berufsskipperhaftpflicht

Versichert ist über die Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Berufsskipper / Schiffsführer einer Yacht bis maximal 100 Tonnen.
Die Bootshaftpflichtversicherung der von Ihnen geführten Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, so dass die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung immer subsidiär leistet.

5/10 Mio Euro

pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.

Bedingungen (BSH, AHB 2008, VVG-InfoV)

Gemäß Vertrag sind mitversichert

  • Schäden an der geführten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit bis zu EUR 750.000,00
  • Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander
  • bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen Sicherheitsleistungen bis EUR 100.000,00
  • Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahme infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 20.000,00

Beispiele zur erweiterten Berufsskipper-Haftpflicht

Sehr geehrter Berufsskipper,

in der Regel wird die von Ihnen geführten Yacht sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass; die Versicherer in bestimmten Fällen nicht leisten oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen.

Diese Beispiele verdeutlichen, warum auch jeder gewerblich tätige Skipper über eine erweiterte Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung verfügen sollte.

Bei der Einfahrt in den Yachthafen von Marmaris übersieht der Skipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Yacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen. Die Deckungslücke schließt Ihre Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen- und Sachschäden bis EUR 5.000.000,00 bzw. EUR 10.000.000,00 deckt.

Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadensfall im ausländischen Hafen "an die Kette gelegt" werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 100.000,00 im Rahmen der erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung automatisch mitversichert.

Während eines Törns rund Mallorca kentert die Yacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Berufs-Skipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Yacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.

Auch das kann Ihnen passieren: Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der von Ihnen geführten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers / Skippers bis zu einer Summe von EUR 750.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 - nach Kaution - im Rahmen unserer erweiterten Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung versichert.

Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 20.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

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