Versichert ist über die Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Berufsskipper / Schiffsführer einer Yacht bis maximal 100 Tonnen.
Gemäß Vertrag sind mitversichert auf Basis der AHB und Besondere Bedingungen für Berufsskipperhaftpflicht- Versicherung (BSH 0219):
Beispiele zu diesen 4 Fällen, finden Sie hier.
Die Deckungssumme beträgt EUR 5 Mio. bzw. EUR 10 Mio pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.
Die Bootshaftpflichtversicherung der von Ihnen geführten Yacht ist in jedem Fall vorleistungspflichtig, so dass die Berufs-Skipper-Haftpflicht-Versicherung immer subsidiär leistet.