Die Skipper- Haftpflicht- Versicherung
Versichert ist über die Skipper- Haftpflicht-Versicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Charterer und Führer einer Yacht weltweit.
In der Regel sind Charterschiffe sowohl haftpflicht- als auch kaskoversichert. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist eine wichtige Deckungsergänzung für Skipper und Chartercrew. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Yacht-Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung der Charteryacht nicht leistet oder die Deckungssumme bzw. der Deckungsumfang nicht ausreicht. Diese Risiken werden durch unsere Skipper-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.
10/15 Mio Euro
pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssumme.
Basis: AHB und Besondere Bedingungen (SH 0224) für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung
Mitversichert sind (auf Basis der AHB und der Besonderen Bedingungen SH0224 für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung):
- Schäden an gecharterter Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
- Haftpflichtansprüche der gesamten Crew untereinander.
- Sicherheitsleistungen bis EUR 125.000,00 bei Beschlagnahme im ausländischen Hafen.
- Ansprüche des Eigners über Ausfall von Chartereinnahmen infolge verschuldeten Yachtgroßschadens bis EUR 25.000,00.
- Reise- und/oder Hotelkosten bis zu EUR 1.000,00 sollte die Charteryacht aufgrund eines durch die Chartercrew verursachten Schadens an der Yacht nicht rechtzeitig im vereinbarten Übergabehafen eintreffen können.
- Abschlepp- und Bergekosten bis zu EUR 25.000,00
Beispiele zur Skipperhaftpflicht
Bei der Einfahrt in den Yachthafen übersieht der Charterskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision, die einlaufende Yacht wird schwer beschädigt. Die Haftpflicht-Versicherungssumme der Charteryacht reicht nicht aus, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Diese Deckungslücke schließt die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, die Personen-, Sachschäden bis EUR 10 Mio. deckt.
Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadenfall im ausländischen Hafen an die Kette gelegt werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu EUR 125.000,00 im Rahmen der Skipper- Haftpflicht- Versicherung automatisch mitversichert.
Während eines Törns rund Mallorca kentert die Charteryacht im Sturm. Ein Crewmitglied wird schwer verletzt. Der Skipper wird haftbar gemacht, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Bootshaftpflichtversicherung der Charteryacht deckt keine Ansprüche der Mitsegler gegen den Skipper. Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 gilt.
Die Kasko-Versicherung weigert sich, den Schaden an der gecharterten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von EUR 750.000,00 mit einer Selbstbeteiligung von EUR 2.500,00 (nach Kaution) im Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung gedeckt.
Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muss, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu EUR 25.000,00 mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.
Sie befinden sich mit Ihrem gecharterten Boot im Ijsselmeer und sind unglücklich gestrandet. Das Boot selbst ist unbeschädigt geblieben. Allerdings fallen nicht unerhebliche „Berge- und Schleppkosten“ an. In der Regel tritt die Kaskoversicherung des Yachteigners ein, um diese Kosten zu übernehmen, allerdings werden Sie Ihre hinterlegte Kaution los sein. Wenn Sie die Kaution versichert haben, wird der Versicherer evtl. entgegnen, dass die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kautionsversicherung ein Schaden am Schiff ist, der hier nicht eingetreten ist. Diese Lücke schließt Ihre Skipperhaftpflichtversicherung, die für die Berge- und Schleppkosten im Rahmen des Vertrages aufkommt.
Ihr Boot gerät in Schwierigkeiten und Schlepp- bzw. Bergehilfe ist unumgänglich. Der Kaskoversicherer weigert sich aber, die Kosten dafür zu übernehmen. Sie sind gezwungen sich selbst um die Bergung zu kümmern. Da Sie als Skipper der Auftraggeber für die Bergung sind, können Sie mit nicht unerheblichen Kosten konfrontiert werden.
Derartige Risiken sind über die Skipper-Haftpflichtversicherung automatisch bis 25.000,00 EUR im Rahmen des Vertrages mitversichert.
Für nur EUR 10,- zusätzlich (Jahresdeckung EUR 20,-) erhalten Sie unsere umfassende
Rechtsschutz-Versicherung zur Skipperhaftpflicht
Bitte beachten Sie:
- Versicherungsschutz besteht ab 12:00 Uhr mittags am Tag des Versicherungsbeginns
- Diese Versicherung können Sie aus versicherungstechnischen Gründen nur dann abschließen, wenn Sie Einwohner eines EU-Mitgliedsstaates sowie Norwegen - sind. Einwohnern aus Italien können wir leider die Skipperhaftpflicht-Versicherung nicht mehr anbieten. Der Abschluss der optionalen Skipper-Rechtsschutz-Versicherung ist nur für Versicherungsnehmer mit deutschem Wohnsitz möglich.
- Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
- Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.