Die Skipper- Insassenunfallversicherung
Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste).
Nicht nur der Unfall mit dauerhaften Folgen oder Tod, sondern auch Bergekosten bei Herzinfarkt oder Schlaganfall gelten mitversichert. Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
75-300 Tausend EURO
pauschale Deckungssummen für den Todesfall wählbar.
Bei Invalidität entspricht die Versicherungssumme das Zweifache dieser Deckungssumme. Siehe nachfolgende Tabelle.
Mitversichert im Rahmen des Vertrages
- Unfälle bei der Benutzung des Beibootes.
- Die Überführung zum Heimatort nach Tod.
- Der medizinisch notwendige Rücktransport zum Heimatort.
- Tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen sowie Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser, auch wenn kein Unfallrisiko eingetreten ist.
- Mitversichert sind im Rahmen des Vertrages auch Unfälle, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird.
- Bergungskosten auch für Herzinfarkt bzw. Schlaganfall. Es sind versichert: Suchaktionen nach Unfallverletzten, auch wenn nur die Vermutung eines Unfalles besteht sowie Seenot oder schwere Beschädigung am Schiff.
- Achtung: Die Teilnahme an Regatten und die Beteiligung an Motorbootrennen sind nur gegen Zuschlag versicherbar.
Diese Tabelle zeigt die möglichen Versicherungssummen
Produkt-Kennzahl | Bei Tod | Bei Invalidität | Bergungskosten |
..1 | € 75.000,00 | € 150.000,00 | € 50.000,00 |
..2 | € 150.000,00 | € 300.000,00 | € 50.000,00 |
..3 | € 225.000,00 | € 450.000,00 | € 50.000,00 |
..4 | € 300.000,00 | € 600.000,00 | € 50.000,00 |
Bitte beachten Sie:
- Wir haben die Berechtigung, diese Versicherung Einwohnern aus EU Staaten - mit Ausnahme von Malta und Zypern - anbieten zu können.
- Der vollständige Vertragsumfang ergibt sich aus den AUB-88 und den Besonderen Bedingungen für die Skipperinsassenunfallversicherung.
- Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
- Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.