Versichert sind im Rahmen dieser Insassenunfallversicherung Unfälle des Skippers oder des Skippers und der Crew (laut Crewliste).
Nicht nur der Unfall mit dauerhaften Folgen oder Tod, sondern auch Bergekosten bei Herzinfarkt oder Schlaganfall gelten mitversichert. Im Schadenfall wird die Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wenn nur der Skipper versichert gilt, steht ihm die volle Versicherungssumme zu.
pauschale Deckungssummen für den Todesfall wählbar.Bei Invalidität entspricht die Versicherungssumme das Zweifache dieser Deckungssumme. Siehe nachfolgende Tabelle.
Basis: AUB 88 (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen)
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