Die Reiserücktrittskosten Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung
Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt.
Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert. Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.
Unsere Reiserücktritskostenversicherung
ist speziell für Charterreisen und den Urlaub in Ferienwohnungen zugeschnitten.
Die Reiserücktritt leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:
- Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.
- Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
- Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
Jetzt auch mit optionalem Corona Quarantäne Zusatzschutz!
Egal ob die Krankheit durch eine Pandemie ausgelöst wird oder nicht, bei unerwartet schweren Erkrankungen vor Reiseantritt besteht grundsätzlich (laut ABRV Bedingungen) Versicherungsschutz. Eingriffe von hoher Hand und damit auch die Folge von Quarantäneanordnungen sind aber ausgeschlossen und können nur mit unserer Corona Quarantäne Zusatzversicherung mitversichert werden. Bitte wählen Sie unten entsprechend aus, ob Sie diesen Schutz mitversichert haben wollen. Beispiele zu unserem Corona Quarantäne Zusatzschutz finden sie hier.
Auf Wunsch kann auch die Insolvenz des Vercharterers und des Reiseanbieters eingeschlossen werden. Bitte folgen Sie dem Link für weitere Informationen und dem Abschluss:
Wichtig:
Bitte unbedingt immer den vollen Charterpreis absichern. Für den Fall, dass auch die Anreisekosten (z.B. Flüge) mitversichert werden sollen, in jedem Fall die Gesamtsumme aller Reisekosten zum Charterpreis addieren. Es sollte immer der volle Reisepreis abgesichert werden, ansonsten leistet die Versicherung nur prozentual.
Hier gehts zu den Prämien und zum Abschluss:
Bitte beachten Sie:
- Crew Anzahl beinhaltet nicht den Skipper
- Beachten Sie grundsätzlich immer die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Über aktuelle Reisewarnungen und Hinweise zu Ihrem Urlaubsgebiet informiert die Website des Auswärtigen Amtes.
- Wir haben die Berechtigung, diese Versicherung Einwohnern aus EU Staaten - mit Ausnahme von Malta, Zypern und Slowakei - anbieten zu können.
- Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 4 Wochen, muss der Abschluss sofort bei Buchung (mind. nach 1 Tag) erfolgen.
- Buchung bis 8 Wochen vor Reiseantritt Abschluss der RRKV 14 Tage nach Reisebuchung
- Buchung bis 12 Wochen (fast 3 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 28 Tage nach Reisebuchung (4 Wochen)
- Buchung bis 16 Wochen (fast 4 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 42 Tage nach Reisebuchung (6 Wochen)
- Buchung bis 24 Wochen (fast 6 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 70 Tage nach Reisebuchung (10 Wochen)
- Buchung länger als 24 Wochen im Voraus, Abschluss bis zu 84 Tagen nach Reisebuchung (12 Wochen)
- Reisen über 8 Wochen bedürfen einer vorherigen Absprache. Bitte kontaktieren Sie uns.
Der vollständige Vertragsumfang ergibt sich aus der ABRV. - Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
- Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.