Die Reiserücktrittskosten Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung

Zum AbschlussCharterbroschüre

Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt. Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert.

Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.

Die Reiserücktrittskostenversicherung leistet im Rahmen des Vertrages wie folgt:

  1. Wenn der Skipper die Reise nicht antreten kann und deshalb die gesamte Charter abgesagt werden muss, werden die für Skipper und Crew anfallenden Stornokosten im Rahmen des Vertrages bezahlt.
  2. Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, so wird der anteilige Charterpreis im Rahmen des Vertrages für das Crewmitglied ersetzt.
  3. Darüber hinaus leistet die Reiserücktrittskosten Versicherung im Rahmen des Vertrages zusätzlich für den nicht genutzten Teil der Chartergebühr, wenn der Törn aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.

Auf Wunsch kann auch die Insolvenz des Charteryacht- Betreibers eingeschlossen werden. Bitte folgen Sie dem Link für weitere Informationen und dem Abschluss der Insolvenzversicherung inkl. Reiserücktritt/-abbruch. Weitere Fragen beantwortet evtl. unsere FAQ oder die Mitarbeiter der Charterabteilung: charter(at)schomacker.de Telefon: (040-)369849-49

WichtigBitte unbedingt immer den vollen Charterpreis absichern. Für den Fall, dass auch die Anreisekosten (z.B. Flüge) mitversichert werden sollen, in jedem Fall die Gesamtsumme aller Reisekosten zum Charterpreis addieren. Übersteigen Charterpreis und Reisekosten die gewählte Versicherungssumme, ist die Versicherung nicht gültig und es kann im Rücktrittsfall zu Problemen kommen.
Beispiel: Werden 1000 Euro versichert, die gesamten Charterkosten belaufen sich aber auf 1050 Euro, ist die Versicherung null und nichtig und leistet nicht.

NEU! Corona Quarantäne Zusatzschutz

Egal ob die Krankheit durch eine Pandemie ausgelöst wird oder nicht, bei unerwartet schweren Erkrankungen vor Reiseantritt besteht grundsätzlich (laut ABRV Bedingungen) Versicherungsschutz. Eingriffe von hoher Hand und damit auch die Folge von Quarantäneanordnungen sind aber ausgeschlossen und können nur mit unserer Corona Quarantäne Zusatzversicherung mitversichert werden. Bitte wählen Sie unten entsprechend aus, ob Sie diesen Schutz mitversichert haben wollen. Beispiele zu unserem Corona Quarantäne Zusatzschutz finden sie hier.

 

Falls Sie Ihre Reise bei Ihrem Vercharterer aufgrund der momentanen Situation umbuchen konnten, gilt dies nicht als Neubuchung für den Versicherer. Die Abschlussfrist der Reiserücktrittskostenversicherung und auch der Insolvenzabsicherung von 14 Tage nach Reisebuchung bezieht sich auf die ursprünglich gebuchte Reise und nicht auf das Ausstellungsdatum der Umbuchung! Setzen Sie sich bei einer Umbuchung bitte mit uns in Verbindung. 

Hier gehts zu den Prämien und zum Abschluss:

Bitte beachten Sie:

  • Crew Anzahl beinhaltet nicht den Skipper
  • Beachten Sie grundsätzlich immer die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Über aktuelle Reisewarnungen und Hinweise zu Ihrem Urlaubsgebiet informiert die Website des Auswärtigen Amtes.
  • Wir haben die Berechtigung, diese Versicherung Einwohnern aus EU Staaten - mit Ausnahme von Malta, Zypern und Slowakei - anbieten zu können.
  • Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 4 Wochen, muss der Abschluss sofort bei Buchung (mind. nach 1 Tag) erfolgen. 
  • Buchung bis 8 Wochen vor Reiseantritt Abschluss der RRKV 14 Tage nach Reisebuchung
  • Buchung bis 12 Wochen (fast 3 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 28 Tage nach Reisebuchung (4 Wochen)
  • Buchung bis 16 Wochen (fast 4 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 42 Tage nach Reisebuchung (6 Wochen)
  • Buchung bis 24 Wochen (fast 6 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 70 Tage nach Reisebuchung (10 Wochen)
  • Buchung länger als 24 Wochen im Voraus, Abschluss bis zu 84 Tagen nach Reisebuchung (12 Wochen)
  • Reisen über 8 Wochen bedürfen einer vorherigen Absprache. Bitte kontaktieren Sie uns.
    Der vollständige Vertragsumfang ergibt sich aus der ABRV.
  • Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
  • Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.
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