Ist der Skipper durch einen versicherten Grund verhindert, werden die Kosten für den gesamten Chartertörn abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Fällt ein Crewmitglied aus, ist dessen Anteil abzüglich der Selbstbeteiligung durch diese Versicherung gedeckt.
Auch ein Abbruch der Reise während des Chartertörns ist versichert. Der nicht genutzte Teil der Chartergebühr, abzüglich Selbstbeteiligung, wird durch die Versicherung gedeckt. Die An- und Abreisekosten können ebenfalls mitversichert werden.
ist speziell für Charterreisen und den Urlaub in Ferienwohnungen zugeschnitten.
Allg. Bedingungen Reiserücktritt
Egal ob die Krankheit durch eine Pandemie ausgelöst wird oder nicht, bei unerwartet schweren Erkrankungen vor Reiseantritt besteht grundsätzlich (laut ABRV Bedingungen) Versicherungsschutz. Eingriffe von hoher Hand und damit auch die Folge von Quarantäneanordnungen sind aber ausgeschlossen und können nur mit unserer Corona Quarantäne Zusatzversicherung mitversichert werden. Bitte wählen Sie unten entsprechend aus, ob Sie diesen Schutz mitversichert haben wollen. Beispiele zu unserem Corona Quarantäne Zusatzschutz finden sie hier.
Auf Wunsch kann auch die Insolvenz des Vercharterers und des Reiseanbieters eingeschlossen werden. Bitte folgen Sie dem Link für weitere Informationen und dem Abschluss:
Insolvenzversicherung inkl. Reiserücktritt/-abbruch.
Bitte unbedingt immer den vollen Charterpreis absichern. Für den Fall, dass auch die Anreisekosten (z.B. Flüge) mitversichert werden sollen, in jedem Fall die Gesamtsumme aller Reisekosten zum Charterpreis addieren. Es sollte immer der volle Reisepreis abgesichert werden, ansonsten leistet die Versicherung nur prozentual.
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