Insolvenz-Versicherung inkl. Reiserücktritt- Reiseabbruchversicherung
Bekommen Sie von Ihrem Vercharter auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt?
Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:
Angst vor der Insolvenz?
Mit unserer Insolvenzversicherung ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Vercharterers und des Reiseanbieters abgesichert.
Jetzt auch mit optionalem Corona Quarantäne Zusatzschutz!
Egal ob die Krankheit durch eine Pandemie ausgelöst wird oder nicht, bei unerwartet schweren Erkrankungen vor Reiseantritt besteht grundsätzlich (laut ABRV Bedingungen) Versicherungsschutz. Eingriffe von hoher Hand und damit auch die Folge von Quarantäneanordnungen sind aber ausgeschlossen und können nur mit unserer Corona Quarantäne Zusatzversicherung mitversichert werden. Bitte wählen Sie unten entsprechend aus, ob Sie diesen Schutz mitversichert haben wollen. Beispiele zu unserem Corona Quarantäne Zusatzschutz finden sie hier.
Wichtig:
Bitte unbedingt immer den vollen Charterpreis absichern. Für den Fall, dass auch die Anreisekosten (z.B. Flüge) mitversichert werden sollen, in jedem Fall die Gesamtsumme aller Reisekosten zum Charterpreis addieren. Es sollte immer der volle Reisepreis abgesichert werden, ansonsten leistet die Versicherung nur prozentual.
Aufgrund eines eröffneten Insolvenzverfahrens können wir derzeit für die Online-Charterplattform Zizoo keinen Versicherungsschutz (!) für die Reiserücktrittskostenversicherung einschließlich Insolvenzschutz anbieten.
Bitte beachten Sie:
- Crew Anzahl beinhaltet nicht den Skipper
- Beachten Sie grundsätzlich immer die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Über aktuelle Reisewarnungen und Hinweise zu Ihrem Urlaubsgebiet informiert die Website des Auswärtigen Amtes.
- Wir haben die Berechtigung, diese Versicherung Einwohnern aus EU Staaten - mit Ausnahme von Malta, Zypern und Slowakei - anbieten zu können.
- Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 4 Wochen, muss der Abschluss sofort bei Buchung (mind. nach 1 Tag) erfolgen.
- Buchung bis 8 Wochen vor Reiseantritt Abschluss der RRKV 14 Tage nach Reisebuchung
- Buchung bis 12 Wochen (fast 3 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 28 Tage nach Reisebuchung (4 Wochen)
- Buchung bis 16 Wochen (fast 4 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 42 Tage nach Reisebuchung (6 Wochen)
- Buchung bis 24 Wochen (fast 6 Monate) vor Reiseantritt Abschluss der RRKV bis 70 Tage nach Reisebuchung (10 Wochen)
- Buchung länger als 24 Wochen im Voraus, Abschluss bis zu 84 Tagen nach Reisebuchung (12 Wochen)
- Reisen über 8 Wochen bedürfen einer vorherigen Absprache. Bitte kontaktieren Sie uns.
Der vollständige Vertragsumfang ergibt sich aus der ABRV. - Für nicht in Deutschland ansässige Versicherungsnehmer wird die jeweilige Versicherungssteuer des Landes erhoben, die Gesamtprämie ändert sich dadurch nicht.
- Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind - insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.