Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.
In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers. Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es bei uns keine Selbstbeteiligung.
Die Garantieleistung des Versicherers ist mit dem tatsächlich hinterlegten Kautionsbetrag maximiert, wobei Kautionen über € 10.000,-- (maximaler Garantiebetrag) nur mit telefonischer Anfrage (+49 40 369 849 -49) abgesichert werden können. Die Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution. Für den Einschluss des Beibootes in die Versicherung wird eine Zusatzprämie von EUR 20,- berechnet.
Achtung: Die auswählbaren Kautionsversicherungsprämien beziehen sich alle auf einen einmaligen Chartertörn bis zu 56 Tage. Bei längeren Törns rufen Sie uns bitte an.
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