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Charterkautionsversicherung

Abschlussseite für Bewohner außerhalb der EU/EWR

Sichern Sie die Charterkaution

Charteryachten sind in der Regel vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers. Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es bei uns keine Selbstbeteiligung.

Hier gehts zu den Prämien und zum Abschluss:

Bitte beachten Sie:
  • Amerikanische, kanadische, russische und ukrainische Staatsbürger können leider aus versicherungstechnischen Gründen diese Versicherung nicht abschließen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • Diese Versicherung ist NICHT für Charterer mit Wohnsitz in der Europäischen Union, Liechtenstein oder Island. Bitte folgen Sie diesem Link, wenn Sie in einem der Länder wohnhaft sind.
  • Die Garantieurkunde wird Ihnen postalisch zugestellt, sobald wir die Prämie erhalten haben und Ihre Antragsdaten bearbeitet wurden. Die Garantie erlischt automatisch nach Ablauf eines Monats, beginnend im Anschluss an das Datum des Charterendes.
  • Bitte denken Sie an eventuelle Bankgebühren, die vollständig von Ihnen zu tragen sind – insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland.