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Wie ist mein Boot gut versichert?

Feuer im Winterlager

Brennt es im Winterlager, sind meist mehrere Yachten betroffen, brennt gleich eine ganze Winterlagerhalle, entstehen oft Schäden in Millionenhöhe. Wie sichere ich meine Yacht am besten ab? Wie schütze ich mich vor Ansprüchen anderer?

In jeder Form von Winterlager bestehen immer, wie auch auf dem Wasser, Risiken, die jeder Eigner für sich selbst sorgfältig abwägen muss. Grundsätzlich gilt: Gute Seemannschaft und gesunder Menschenverstand sorgen eigentlich immer für eine gute Einschätzung der Risiken. Ebenso, wie man ein Bügeleisen zu Hause beim Weggehen aussschalten würde, sollte kein Heizlüfter unbeaufsichtigt über längere Zeit an Bord einer Yacht laufen.

Immer wieder kommt es bei Arbeiten im Winterlager zu Bränden. Oft sind es nur kleine „Kokeleien“, was aber, wenn das Feuer sich schnell ausbreitet oder gar nicht bemerkt wird und dann über Nacht dafür sorgt, dass eine ganze Winterlagerhalle abbrennt? Die Unerlässlichkeit einer guten Kaskoversicherung für die Yacht ist klar, denn jede noch so gute Vorsichtsmaßnahme geht in Schall und Rauch auf, wenn es zu einem Hallenbrand kommt! Grundsätzlich sollte in der Yacht-Kaskoversicherung mit Allgefahrendeckung auch eine unanfechtbare feste Taxe vereinbart sein, denn diese legt genau fest, was im Totalschadensfall erstattet wird. Auch Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sind mitversichert, bei Feuerschäden fallen häufig hohe Kosten an.

Andreas Medicus, Geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Yacht-Versicherung, erläutert, warum die eigene Kaskoversicherung so wichtig ist. „Nicht immer ist ein Verursacher eines Feuers klar festzustellen. Und da eine Yacht- Haftpflichtversicherung keine Pflicht ist, sollte man nie damit rechnen, dass eine gegnerische Versicherung die Schäden übernimmt, und, wenn überhaupt, wird dann nur der Zeitwert ausgezahlt. Bei einem technischen Defekt, der ein Feuer auslöst, kann dem Eigner einer Yacht nicht in jedem Fall ein Verschulden nachgewiesen werden. Da würde eine Yacht-Haftpflichtversicherung die Ansprüche von Dritten als unberechtigt ablehnen. Die eigene Yacht-Kaskoversicherung dagegen sichert die Yacht mit der vereinbarten festen Taxe ab. Und natürlich sind auch Reparaturen bei Teilschäden gedeckt.“

Mit einer umfassenden Allgefahrendeckung ist das Überwintern im Freien, sowohl an Land als auch im Wasser, in Hallen, Scheunen, Bootshäusern etc. mit allen Risiken versichert - und auch die Transporte sowie das Slippen und Kranen sind eingeschlossen.

Unumgänglich ist, egal wie das Boot überwintert, die Yacht-Haftpflichtversicherung. Denn sie schützt auch vor der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Deckungssumme sollte ausreichend bemessen sein. Ein genauer Blick aufs Winterlager zeigt auf, ob die Deckungssumme des eigenen Vertrags ausreicht, alle Schäden der „Hallennachbarn“ und ggf. die zerstörte Halle selbst zu begleichen. In vielen Fällen verlangen Winterlagerbetreiber einen Nachweis - falls zum Beispiel ein Feuer von der eigenen Yacht ausgeht und weitere Schiffe zerstört. Umweltschäden durch mögliche Boden- oder Wasserkontamination sollten ebenso eingeschlossen sein wie Schäden an angemieteten Elektro- und Wasseranlagen.

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