Bei Stürmen ist es unerlässlich, die Yacht zu sichern. Eigentlich klar, doch der Oktobersturm an der Ostsee hat uns alle quasi kalt erwischt. Man wusste, es würde ein schwerer Sturm aufziehen, aber das Ausmaß hat doch alle Vorstellungen übertroffen. Im Nachhinein können wir froh sein, dass viele Eigner, die vor Ort nichts mehr ausrichten konnten, so besonnen waren, ihr Leben nicht aufs Spiel zu setzen. Was sagt uns dieser Sturm für die Zukunft? Die Saison verkürzen? Nicht wirklich eine Option, wir hatten auch schon Sommer- und Frühherbststürme mit vielen Schäden. Noch mehr sichern, noch mehr Manpower? Damit hätten sicher einige, aber eben auch nicht alle Schäden verhindert oder minimiert werden können. Also helfen allgemeine Tipps, die zu jeder Saison berücksichtigt sein sollten.
An der Ostsee rissen sich, trotz zum Teil sehr guter Sicherung, Boote los, wurden zum Spielball der Wellen und prallten an Kaimauern. Es kam zu Kollisionen in den Häfen, losgerissene Boote stießen unkontrollierbar mit anderen Schiffen zusammen, einige sanken, andere stranden oder waren ineinander verkeilt.
Wichtig zu wissen: nur die Yacht-Kasko-Versicherungen zahlen hier. Selbst wenn einem Eigner nachweisbar wäre, dass er sein Boot optimaler hätte sichern können, handelt es sich bei Stürmen dieser Stärke eindeutig um höhere Gewalt – und damit ist die Haftung laut Gesetz (Verschuldenshaftung) ausgeschlossen. In den Yacht-Kasko-Deckungen sollten unbedingt ausreichende Summen für Bergung und Wrackbeseitigung vereinbart sein – denn diese Kosten schnellen im Falle von Totalverlusten mit schwierigen Bergungen schnell in horrende Höhen.
Bei Sturm auf See werden zum Beispiel Segel gerefft, alle losen Dinge werden festgezurrt - Vorkehrungen also, die der guten Seemannschaft entsprechen und der Sicherheit der Crew dienen. Sinnvoll ist es, sich zumindest theoretisch auf einen Mastbruch vorzubereiten: Wo liegt das Werkzeug? Wie und wo kappe ich Wanten? Was rette ich, was geht über Bord? In erster Linie geht es in solch einer Situation darum, die Crew zu schützen – und das Schiff schwimmfähig zu halten, um idealerweise aus eigener Kraft unter Maschine oder mit Notrigg den nächsten Hafen zu erreichen. Wichtig zu wissen: es gibt keine zeitlichen Vorgaben, die Eigner einhalten müssen, um regelmäßig das Rigg zu prüfen. Aber spätestens im Sturm wird klar, dass es mehr als sinnvoll ist, selbst Sichtprüfungen des Materials vorzunehmen und von Zeit zu Zeit einen Experten hinzuziehen, der die Standfestigkeit des Riggs durchcheckt.
Sorgfaltspflichten gelten auch im Winterlager, wenn das Schiff an Land liegt, weil es aktuell nicht genutzt wird oder bei Reparaturen: Lagerböcke müssen für das Schiff geeignet sein, alles sollte fest verzurrt sein und dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche bieten. Passiert dennoch etwas, ist auch hier ein Schaden über die Yacht-Kaskoversicherung gedeckt. Trailer und Lagerböcke können in den Vertrag eingeschlossen werden und sind dann mitversichert, ebenso wie alle zur Yacht gehörigen Dinge (Segel, Rigg, etc.) - auch wenn sie ausgelagert sind.
Was aber, wenn durch das eigene Schiff am Liegeplatz ein anderes geschädigt wird? Grundsätzlich gelten Stürme als höhere Gewalt: Ein Verschulden der Eigner, welches Voraussetzung für einen möglichen Eintritt einer Haftpflichtversicherung wäre, ist regelmäßig nicht gegeben, denn in der Yacht-Haftpflichtversicherung gilt die gesetzliche Verschuldenshaftung (im Gegensatz zur Gefährdungshaftung in der Kfz-Versicherung). Haben die Eigner ihre Yachten also gut gesichert und es haben sich elementare Naturgewalten ausgetobt, haftet keiner. Das traf auch im letzten Sturm zu. Unerlässlich machen wir uns dafür stark, dass jeder Eigner eine Yacht-Kaskoversicherung für sein Boot abschließt. Damit lassen sich materielle Schäden, nicht nur beim Totalverlust, ersetzen.
Eine wichtige Empfehlung an alle Eigner: regelmäßig den Versicherungsschutz überprüfen. Stimmen die Versicherungssummen noch? Ist wirklich alles eingeschlossen, was benötigt wird? Und sind die Leistungen des Anbieters der Prämie angemessen?