Loading...

Mehr Schutz bei Skipperhaftpflicht & Reiserücktritt & Rechtsschutz

Absichern, was wirklich zählt: Charterversicherungen neu aufgelegt

Die Hamburger Yacht-Versicherung, seit Jahren führend im Bereich Charterversicherungen, hat erneut Maßstäbe gesetzt und ihre Reiserücktrittskostenversicherung umfassend verbessert. Kundinnen und Kunden profitieren ab sofort nicht nur von erweiterten Leistungen, sondern auch von reduzierten Prämien – ein deutliches Zeichen für den konsequenten Fokus des Unternehmens auf Kundenbedürfnisse und Qualität.

Ein zentrales Highlight der Neuerungen ist die Möglichkeit, Zusatzpersonen, Hunde oder sogar Pferde von Mitreisenden in den Versicherungsschutz einzubeziehen – selbst dann, wenn diese nicht an der Reise teilnehmen, von denen jedoch entweder die gesamte Reise oder die Teilnahme einer oder mehrerer versicherter Personen abhängt.

Darüber hinaus kann die bisher obligatorische Selbstbeteiligung gegen eine geringe Mehrprämie abgewählt werden. Damit ermöglicht die Hamburger Yacht-Versicherung ein noch höheres Maß an Planbarkeit und finanzieller Sicherheit.

Auch bei den versicherten Rücktrittsgründen zeigt sich die überarbeitete Police deutlich kundenfreundlicher: medizinisch komplexe Fälle wie etwa gelockerte implantierte Gelenke, darunter Hüftprothesen, sind nun ebenso abgedeckt wie unvorhersehbare juristische Entwicklungen. So greift die Versicherung beispielsweise auch bei einer plötzlichen gerichtlichen Ladung im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens, selbst wenn der Termin früher als erwartet angesetzt wurde. Auch eine kurzfristig angesetzte Adoption eines minderjährigen Kindes sowie geplante Organspenden gelten fortan als triftige und versicherte Rücktrittsgründe.

Mit diesen Ergänzungen baut die Hamburger Yacht-Versicherung ihren Ruf als Innovationsführer weiter aus. Das Unternehmen beweist erneut, dass spezialisierte Versicherungsprodukte nicht nur Schutz bieten, sondern sich aktiv an den Lebensrealitäten moderner Reisender orientieren.

Auch der Abbruch der Reise ist generell versichert. Damit werden nicht nur Rücktrittsgründe vor Reiseantritt, sondern auch unvorhersehbare Ereignisse während des Törns zuverlässig abgesichert.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Insolvenzabsicherung des Vercharterers. Diese kann nun auch unabhängig von der Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden – ideal für alle, die das Rücktrittsrisiko beispielsweise über eine Kreditkarte oder eine andere Versicherungslösung abgesichert haben, aber dennoch vor finanziellen Verlusten durch eine mögliche Insolvenz des Charterunternehmens geschützt sein möchten.

Darüber hinaus kann wie bisher die Rechtsschutzversicherung in Kombination mit der Skipperhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Neu im Angebot ist jedoch eine Premium-Version der Rechtsschutzversicherung, die über den bisherigen Umfang der „Light-Version“ hinausgeht. Sie umfasst zusätzlich Vertrags- und Sachenrechtsschutz, insbesondere bei Streitigkeiten rund um den Chartervertrag. Versicherte genießen somit Rechtsschutz, wenn etwa die gemietete Yacht nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, essenzielle Ausrüstungsgegenstände wie Rettungswesten fehlen oder der Vercharterer sich weigert, bestehende Mängel zu beheben oder Ersatz zu leisten.

Die Prämien für diese erweiterten Leistungen bleiben dabei attraktiv und kundenfreundlich kalkuliert.

Schomacker hat seine Skipperhaftpflichtversicherung umfassend verbessert und bietet Charterkunden ab sofort einen ganzjährigen Versicherungsschutz – ohne zusätzliche Kosten. Anstelle der bisherigen zeitlichen Begrenzung auf sechs Wochen im Jahr gilt die Police nun für volle 365 Tage. Damit reagiert das Unternehmen auf die steigende Nachfrage nach flexiblen und leistungsstarken Versicherungslösungen.

Neben der zeitlichen Ausweitung wurde auch der Leistungsumfang deutlich erweitert. So sind Abschlepp- und Bergekosten nun bis zu 25.000 Euro versichert, wenn die Kaskoversicherung des Vercharterers nicht greift. Kommt es infolge eines durch die Crew verursachten Schadens zu einer verspäteten Rückgabe der Yacht, übernimmt die Versicherung außerdem Hotel- und Reisekosten bis zu 1.000 Euro. Ein weiterer zentraler Vorteil ist die Erhöhung der Versicherungssumme bei geltend gemachten Charterausfallkosten auf nunmehr 35.000 Euro. Gleichzeitig entfällt die bisher übliche Selbstbeteiligung von drei Tagen vollständig – ein Alleinstellungsmerkmal im Markt.

Auch bei Sachschäden mitversicherter Personen untereinander profitieren Versicherte: Die sonst branchenübliche Selbstbeteiligung von 150 Euro wird komplett gestrichen. Im Fall eines Schadens an der Yacht aufgrund von grober Fahrlässigkeit reduziert sich die Selbstbeteiligung von marktüblichen 2.500 Euro auf lediglich 1.300 Euro. Damit setzt Hamburger Yacht Versicherung Schomacker neue Maßstäbe in der Absicherung von Charterrisiken und ist derzeit der einzige Anbieter, der einen derart umfassenden Schutz ohne Selbstbeteiligung in zentralen Bereichen bietet.

Die erweiterten Leistungen gelten ab sofort für alle Neuverträge. Mit diesen Neuerungen unterstreicht Schomacker seinen Anspruch, Skipperinnen und Skippern bestmögliche Sicherheit auf See zu bieten – und das ohne Prämienerhöhung.

Zurück