Loading...

CHARTER-TÖRN FÜRS KOMMENDE JAHR SICHERN

Versicherungen für Crews

Die Reisesaison ist in vollem Gange. Viele Törns, die im letzten Jahr ausfallen mussten, werden jetzt nachgeholt. Diese Schiffe fehlen natürlich für neue Buchungen. Wir empfehlen allen Chartercrews, jetzt schon fürs kommende Jahr zu buchen. Nach Rücksprache mit einigen Charteragenturen zeigt sich, dass auch für 2022 schon eine große Nachfrage in allen Revieren herrscht und viele Yachten ausgebucht sind - die Kosten für die Törns könnten eher teurer werden.

 

Wir alle hoffen, dass wir im kommenden Jahr wieder im normalen Rahmen Urlaub machen können. Dennoch ist es wichtig, bei Abschluss des Vertrages gezielt mit der Charteragentur mögliche Szenarien für eventuelle Lockdowns, Grenzschließungen oder sonstige Pandemie-Eventualitäten zu besprechen. Sollten Verschiebungen von Törns wieder nötig sein, wird so niemand sein Geld verlieren. Unsere Versicherungen lassen sich - wie auch in den letzten beiden Saisonsanalog zu den Törns verschieben.

 

Essentiell für den Chartertörn ist die Skipper-Haftpflicht-Versicherung, denn sie schließt Deckungslücken, falls beispielsweise ein Schaden am Boot aufgrund grober Fahrlässigkeit abgelehnt wird. Außerdem sind Ansprüche der Crew untereinander abgedeckt. Sollte also ein unglückliches Manöver zu einer Verletzung eines Crewmitglieds führen, sind etwaige Ansprüche gegen den Skipper abgesichert. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Schäden in der Regel nicht. Sollte der Skipper inklusive seiner Crew keine entsprechende Versicherung abschließen, steht womöglich eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen im Raum. Dieses Risiko sollte jeder Skipper mit dem Abschluss einer Skipper-HafptflichtVersicherung ausschließen. Die Deckung für die Skipper-Haftpflicht-Versicherung ist auch als 3-Tage-Tarif möglich, ab Euro 49,50 ist der kurze Törn versichert.

 

Fast alle Vercharterer verlangen vor Übernahme der Yacht eine Kaution zur finanziellen Absicherung von potentiellen Schäden – und die passieren leider manch- mal schnell. Um Unstimmigkeiten am Ende des Törns zu vermeiden, empfiehlt die Charterversicherungs-Expertin Katja Pilski den Abschluss einer Kautionsversicherung. „Wenn der Vercharterer die Kaution einbehält, gibt es häufig Ärger. Damit die Erholung nicht gleich flöten geht, spart diese Absicherung viele Nerven.“ Kautionen bis 8.000 Euro lassen sich absichern, auf Anfrage auch bis zu 10.000 Euro.

 

Wer keine ausreichende Unfallversicherung hat, kann sich speziell für den Chartertörn absichern. Die Prämien sind gering, die Versicherungssummen hoch, enthalten ist eine weitreichende Deckung inklusive medizinisch notwendiger Rücktransporte, tauchtypische Gesundheitsschäden und Abbergungen auch bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall.

 

Bis auf die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die mit der Buchung des Törns bzw. maximal 14 Tage danach abgeschlossen werden muss, können die Charterdeckungen last minute am Steg bei der Übergabe noch abgesichert werden. Einfach per Smartphone im Chartershop auf www.schomacker.de die gewünschten Leistungen auswählen und der Törn kann beginnen.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bei der Buchung ist für viele Chartercrews selbstverständlich, denn so kann verhindert werden, dass der Skipper und die ganze Crew auf den Kosten des Törns sitzenbleiben, falls jemand ausfällt. Enthalten ist ebenfalls die Versicherung gegen Reiseabbruch - falls beispielsweise eine Lebensmittelvergiftung die Fortsetzung der Reise unmöglich macht. Ganz wichtig zu wissen: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung zahlt den Ausfall der gesamten Charter, wenn der Skipper oder seine engsten Angehörigen erkranken oder verstorben sind, bei Arbeitslosigkeit oder bei Antritt eines neues Jobs aus der Arbeitslosigkeit, bei Impfunverträglichkeit und auch bei erheblichen Schäden am Eigentum des Versicherten. Immer versichert ist eine Erkrankung an Covid-19. Ferner den Ausfall eines beliebigen Crewmitglieds aus den oben genannten Gründen (hier wird der anteilige Betrag an der Charter erstattet). Falls besonders vereinbart, ist der Rücktritt von der gesamten Reise auch bei Ausfall eines Crewmitglieds möglich - ebenfalls aus den oben genannten Gründen. Wenn also der Skipper erkrankt, zahlt die Versicherung. Ist er in Quarantäne, ist das keine Erkrankung und die Versicherung muss dafür nicht zahlen. Auch Angst vor einer möglichen Erkrankung ist kein Grund für den Nichtantritt einer Reise. Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt auch nicht bei Eingriffen von hoher Hand (das sind zum Beispiel Grenzschließungen, Einreise- oder Beherbergungsverbote).

Reisekosten lassen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro absichern, auf Anfrage auch darüber hinaus.

 

Sollte der Törn aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen müssen, finden sich Lösungen: Wenn die Charterreise umgebucht werden kann, sollten die Crews sich umgehend bei der Hamburger Yacht-Versicherung melden, damit die gebuchten Versicherungen dem neuen Törn angepasst werden können. Wichtig ist, dass dies per Mail an charter@schomacker.de unbedingt vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgt. Gibt es noch keinen neuen Termin, werden die gebuchten Versicherungen zunächst reserviert, die Versicherungen müssen nicht neu abgeschlossen werden. Liegt ein neues Reisedatum vor dem 31.12.2022 vor, werden die Versicherungen aktualisiert.

 

Achtung: Falls die Reise beim Vercharterer umgebucht wurde, gilt dies nicht als Neubuchung für den Versicherer. Die Abschlussfrist der Reiserücktrittskostenversicherung und auch der Insolvenzabsicherung von 14 Tage nach Reisebuchung bezieht sich auf die ursprünglich gebuchte Reise und nicht auf das Ausstellungsdatum der Umbuchung! Sofern die Reise noch im Jahr der Buchung stattfindet, kann der Versicherungsschutz aus der Reiserücktrittskostenversicherung ohne Mehrprämie verschoben werden. Findet der umgebuchte Törn erst im Folgejahr der Buchung statt, verlangt der Versicherer eine Mehrprämie, da der wesentlich längere Versicherungszeitraum ein höheres Risiko darstellt.

 

Alle Informationen rund um Versicherungen für Skipper und Chartercrews finden sich auf den Charterversicherungs-Seiten dieser Homepage. Selbstverständlich steht auch das Charterteam des Hamburger Fachmaklers für Fragen zur Verfügung.

 

Zurück
Top