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Was tun, wenn‘s stürmisch wird

Naturgewalten wirken sich sowohl auf dem Wasser als auch an Land auf Yachten aus. Bei Stürmen ist es unerlässlich, die Yacht entsprechend zu sichern. Auf See werden zum Beispiel Segel gerefft, alle losen Dinge werden festgezurrt - Vorkehrungen also, die der guten Seemannschaft entsprechen und damit der eigenen Sicherheit dienen, sind für nahezu alle Eigner selbstverständlich. Bricht dennoch der Mast im Sturm oder entsteht ein anderer Schaden, sind diese Schäden dank einer guten Yacht-Kasko-Versicherung, im Idealfall mit einer Allgefahrendeckung,  abgesichert.  Ebenso deckt die Kasko-Versicherung auch Schäden am Liegeplatz, wenn die Yacht sich beispielsweise losreißt. 

Die gleiche Sorgfaltspflicht gilt natürlich auch im Winterlager: Lagerböcke müssen für das Schiff geeignet sein, alles sollte fest verzurrt sein und dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche bieten. Auch hier können wir feststellen, dass die meisten Eigner entsprechend vorsorgen, um ihre Yacht zu sichern. Passiert dennoch etwas, ist auch ein Schaden im Winterlager über die Yacht-Kasko-Versicherung gedeckt. Trailer und Lagerböcke können selbstverständlich in den Vertrag eingeschlossen werden und sind dann mitversichert. Alle zur Yacht gehörigen Dinge (Segel, Rigg etc.) sind versichert - auch wenn sie ausgelagert sind.

Was aber, wenn durch das eigene Schiff am Liegeplatz ein anderes geschädigt wird? Grundsätzlich gelten Stürme als höhere Gewalt: Ein Verschulden der Eigner, welches Voraussetzung für einen möglichen Eintritt einer Haftpflichtversicherung wäre, ist regelmäßig nicht gegeben (in der Yacht-Haftpflichtversicherung gilt, im Gegensatz zur Gefährdungshaftung in der Kfz-Versicherung die gesetzliche Verschuldenshaftung). Haben die Eigner ihre Yachten also richtig gesichert und es haben sich elementare Naturgewalten ausgetobt, haftet keiner. Anders bei z.B. viel zu dünnen Festmachern oder fehlenden Fendern, die auch hier schon bei wenig dramatischen Winden zu Berührungen und damit zu Kratzern oder auch größeren Schäden zwischen Yachten geführt haben (in diesen Fällen ließe sich ein Verschulden des Eigners feststellen). Unerlässlich ist daher für jeden Eigner eine Yacht-Kaskoversicherung.

Wichtige Empfehlung an alle Eigner: regelmäßig den Versicherungsschutz überprüfen. Stimmen die Versicherungssummen noch? Ist wirklich alles eingeschlossen, was benötigt wird? Und sind die Leistungen des Anbieters der Prämie angemessen?

Auf unserer Website bieten wir eine Checkliste an, die die wichtigsten Fragen stellt. Muss eine davon mit „nein“ beantwortet werden, sollte sich der Eigner um einen entsprechenden, verbesserten Deckungsschutz bemühen. 

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