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Richtig versichert im Winterlager

Wo am besten Überwintern?

In der Halle? In der Scheune? Im Freilager oder in meinem Garten? Welche Art von Winterlager ist nun das Beste? Wo besteht das geringste Risiko? Was bedeutet das alles für den Versicherungsschutz?

Grundsätzlich gilt für jede Art des Winterlagers: sie muss zum Schiff und zum Eigner passen. Sollen im Winter Arbeiten wetterunabhängig an der Yacht erfolgen? Dann macht eine Hallenlagerung sicher Sinn. Ist das Gelände umzäunt und gesichert und die Yacht sicher aufgepallt? Dann spricht nichts gegen eine Freilagerung. Aber auch das Überwintern im Wasser ist mit entsprechenden vorbereitenden Maßnahmen problemlos möglich.

Wichtig sind in jedem Fall neben den üblichen Winterlagervorbereitungen ein sorgfältiger Frostschutz, denn Eis kann die stärksten Ventile sprengen, ein hinreichender Schutz gegen Einbruch sowie die richtige Befestigung von Persenningen und Abdeckplanen. An einem - soweit erkenntlich - sturmsicheren Steg muss die Yacht gut vertäut sein, eine doppelte Sicherung ist zu empfehlen, damit die Leinen auch einem Sturm standhalten und genügend lose geben, um wechselnde Wasserstände abzupuffern. Eine regelmäßige Überprüfung aller Leinen und Planen muss erfolgen, um eventuell losgerissene oder abgescheuerte Leinen ersetzen zu können. Bei starken Schneefällen sollte die Persenning von der Schneelast befreit werden. „Stehendes Eis“ sollte im Normalfall einer im Wasser liegenden Yacht keine Probleme bereiten. An Land sollte der Mast gelegt werden, um keine zusätzliche Angriffsfläche für den Wind zu bieten, am besten man legt dem Schiff eine schwere Winterpersennig an, auf jeden Fall sollte die Yacht sorgfältig abgepallt und auf einem passenden Winterlagerbock abgestellt werden.

Das lose Inventar sollte nicht an Bord bleiben, in einem verschlossenen Raum ist es vor Langfingern und Witterungseinflüssen besser geschützt. Auch im Winterlager sollten Niedergang, Backskisten etc. mit Schlössern gesichert sein.
In jeder Form von Winterlager bestehen immer, wie auch auf dem Wasser, Risiken, die jeder Eigner für sich selbst sorgfältig abwägen muss. Grundsätzlich gilt: Gute Seemannschaft und gesunder Menschenverstand sorgen eigentlich immer für eine gute Einschätzung der Risiken. Ebenso, wie man ein Bügeleisen zu Hause beim Weggehen aussschalten würde, sollte kein Heizlüfter unbeaufsichtigt über längere Zeit an Bord einer Yacht laufen.
Die Unerlässlichkeit einer guten Kaskoversicherung für die Yacht zeigt sich in jedem Fall. Jede noch so gute Vorsichtsmaßnahme geht in Schall und Rauch auf, wenn es zu einem Hallenbrand kommt oder ein Sturm mit 12 Beaufort das Nachbarboot in Bewegung setzt! Grundsätzlich sollte in der Yacht-Kasko-Versicherung eine unanfechtbare feste Taxe, die genau festlegt, was es im Totalschadensfall erstattet gibt, ebenso vorhanden sein, wie die unumgängliche Yacht-Haftpflicht-Versicherung.

Eine Kasko-Versicherung sollte alle typischen Winterlagerschäden abdecken, das Beste ist hier eine All-Gefahren-Versicherung. Das heißt, alle Schäden und nicht nur die durch Feuer, Diebstahl, Sturm sind (bis auf die in den Bedingungen ausgeschlossenen) versichert. Darüber hinaus sollten Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten mitversichert sein. Mit einer umfassenden Allgefahrendeckung ist das Überwintern im Freien, sowohl an Land als auch im Wasser, in Hallen, Scheunen. Bootshäusern etc. mit allen Risiken versichert - und auch die Transporte sowie das Slippen und Kranen sind eingeschlossen.

Gerade in großen Lagerflächen werden Transporte häufig durch eine Spedition oder den Betreiber des Winterlagers durchgeführt. In diesen Fällen greifen zahlreiche Gesetze, die der Winterlagerbetreiber oder Transporteur beachten muss, so z.B. das Güterkraftverkehrsgesetz. Da die Haftungsfrage bei einem möglichen Schadenfall häufig schwierig ist, ist die Yacht-Kasko-Versicherung, die auch Transporte von und zum Winterlager einschließt, unumgänglich. Im Falle eines Transportschadens, beispielsweise weil die Yacht aus dem Kran fällt, haftet zwar in den meisten Fällen der Transporteur, allerdings zahlt zur schnellen Abwicklung zunächst die Yacht-Kasko-Versicherung, sofern das gewünscht wird. Deren Versicherung nimmt den Verursacher in Regress. Bei einem positiven Ausgang werden die Selbstbeteiligung (sofern diese überhaupt einbehalten wurde) und der Schadenfreiheitsrabatt zurückerstattet.

In der Yacht-Haftpflicht-Versicherung, die jeder Yachteigner haben sollte, sollte die Deckungssumme ausreichend bemessen sein. Ein genauer Blick aufs Winterlager zeigt auf, ob die Deckungssumme des eigenen Vertrags ausreicht, alle Schäden der „Hallennachbarn“ und ggf. die zerstörte Halle selbst zu begleichen. In vielen Fällen verlangen Winterlagerbetreiber einen Nachweis - falls zum Beispiel ein Feuer von der eigenen Yacht ausgeht und weitere Schiffe zerstört. Umweltschäden durch mögliche Boden- oder Wasserkontamination sollten ebenso eingeschlossen sein wie Schäden an angemieteten Elektro- und Wasseranlagen.

Eine Absicherung gegen Streitigkeiten aus Winterlager- oder Reparaturverträgen bietet die Yacht-Rechtsschutz-Versicherung. Schließt der Eigner Vertrags-, Sachen- und Mieterrechtsschutz ein, sind nahezu alle Eventualitäten in einem möglichen Rechtsstreit abgesichert.

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