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Gesetz für Motorboote tritt in Kraft

Haftpflichtversicherung in Dänemark ist Pflicht für Speedboote

Seit dem 15. Mai 2018 ist die Haftpflichtversicherung per Gesetz in Dänemark Pflicht für alle hoch motorisierten Wassersportfahrzeuge. Laut einer Gesetzesänderung, die jetzt in Kraft getreten ist, gilt diese Pflichtversicherung nicht nur für dänische Eigner, sondern auch für ausländische Boote, die in Dänemark nur mit entsprechender Fahrerlaubnis genutzt werden dürfen. Das sind alle hoch motorisierten Motorboote mit einer Rumpflänge bis 15 Meter sowie Jetskis und ähnliche Wasserfahrzeuge.

Entgegen der für den Wassersport in Deutschland üblichen Verschuldenshaftung gilt in Dänemark, dass die für das Fahrzeug verantwortliche Person haftet, ohne dass ein Verschulden vorliegen muss. Die Haftung gilt für Personenschäden und „den Verlust des Versorgers“. Die für das Boot bzw. das Motorfahrzeug verantwortliche Person ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (als Grundlage gilt die Haftung gemäß Seegesetz §175) abzuschließen und ein entsprechendes Zertifikat sowie einen Beitragszahlungsnachweis vorzulegen. Beides kann in digitaler Form mitgeführt werden.

Folgende Versicherungssummen sieht das neue Gesetz vor: 

Haftung gemäß §175 Seegesetz:
Personenschäden (Gefährdungshaftung):    27 Mio. DKR / ca. 3,7 Mio. EUR
Sachschäden (Verschuldenshaftung):          13,5 Mio. DKR / ca. 1,85 Mio. EUR

Es werden Bußgelder bei Gesetzesverstößen erhoben, allerdings gibt es noch keine Informationen zur Höhe.

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