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Haftpflicht mit Selbstbeteiligung

Wo gibt es so etwas?

So kennen Chartercrews das eigentlich nicht: ein unglückliches Manöver, ein anderes Schiff wird beschädigt, die Meldung an den Vercharterer samt Versicherung folgt und dann kommt das böse Erwachen: Es fällt eine Selbstbeteiligung für den Haftpflichtschaden an und dies endet meist mit der Einbehaltung der hinterlegten Kaution. Die Chartercrew soll also die Selbstbeteiligung übernehmen. Was nun?

Tatsächlich ist es in einigen ausländischen Versicherungspolicen nicht unüblich, im Haftpflichtschadenfall eine Selbstbeteiligung anzurechnen, oft in Höhe von 1% der Versicherungssumme des Bootes. Der Vercharterer wird eventuell die Kaution einbehalten. Eine Kautionsversicherung deckt dies jedoch nicht, denn diese leistet, wenn Kautionen aufgrund von Schäden an der gechartertern Yacht einbehalten werden. Ideal für solche Schäden ist deshalb die Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Sie wird den nicht erstatteten Teil übernehmen. Diese Versicherung leistet immer subsidiär, heißt also, andere Versicherungen gehen voran - in dem oben genannten Fall würde zunächst die Boots-Haftpflichtversicherung des Vercharteres bzw. Eigners den Schaden am fremden Schiff übernehmen, das nicht gedeckte Risiko (in diesem Fall die entsprechende Selbstbeteiligung) würde über die spezielle Skipper-Haftpflicht-Versicherung abgerechnet.

Leider sind diese Art der Schäden gar nicht untypisch. Für die Schadensachbearbeiter sind sie vielmehr Alltag. Dazu Katja Pilski: „Wir können die aufgeregten Kunden meist beruhigen, in der Regel ist der Unglücksfall schnell aus der Welt, wenn die Skipper-Haftpflicht-Versicherung der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker abgeschlossen wurde. Wichtig ist es tatsächlich, den richtigen Versicherungsschutz zu haben und da nicht am falschen Ende zu sparen.“

Bei Charteryachten, deren Versicherungen bei deutschen Anbietern abgeschlossen wurden, können Charterer davon ausgehen, dass bei Haftpflichtschäden keine Selbstbeteiligung anfällt. Wichtig ist es in jedem Fall, den Chartervertrag genau zu lesen und auch auf die Absätze mit den Versicherungsthemen zu achten.

Wer übrigens versäumt hat, vor Törnbeginn eine Skipper-Haftpflicht- oder eine Kautionsversicherung abzuschließen, kann das auch per Smartphone und Pay-pal noch am Steg bei Übergabe der Yacht machen. Dann kann nichts mehr schief gehen.

Die Chartercrew des Hamburger Fachmaklers berät gern! Anruf unter 040/369849-49 genügt

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