Hoch und trocken im Winterlager, was soll da schon passieren? Diesem Trugschluss sitzen leider viele Yachteigner auf. Neben dem nicht zu unterschätzenden Risiko eines Feuerschadens - hier muss man sich nur die leider immer wiederkehrenden Brände von Bootslagerhallen anschauen - sind Yachten auch oder gerade im Winterlager nicht vor Diebstahl sicher. Doch wie kann man sein Eigentum schützen, welche Vorbereitungen sind sinnvoll und wie sieht der passendeVersicherungsschutz aus?
Grundsätzlich gilt immer: der gesunde Menschenverstand ist ein guter Anhaltspunkt zum Schutz seines Eigentums. So wie man keine Wertsachen im Auto liegen lassen sollten, sind auch elektronische Geräte, teure Rettungswesten und Segelkleidung sowie andere hochwertige Gegenstände in verschlossenen Räumen besser aufbewahrt als an Bord. Dieser verschlossene Raum kann im Winterlager, aber auch zu Hause, sein. Die Yacht selbst sollte natürlich verschlossen, Backskisten wie im Sommer mit Schlössern gesichert werden. Auch sollten die Yacht sowie der Winterlagerort einer regelmäßigen Kontrolle bzw. Beobachtung unterliegen. Eine ständige Bewachung wäre natürlich schön, ist aber leider auch unrealistisch und wird von den Versicherern auch nicht verlangt.
Jede Maßnahme zum Schutz vor Diebstahl, seien es Vorhängeschlösser, Steckschlösser oder ähnliches machen es Dieben schwerer, in die Yacht einzubrechen oder Zubehör zu entwenden. Ebenso schützt eine gut und fest verzurrte Plane. Denn die Praxis zeigt, dass es für Diebe oft uninteressant wird, wenn der Aufbruch der Yacht Zeit kostet oder mit zusätzlichen Aufwand verbunden ist. Auch der Trailer muss immer mit einem speziellen Schloss gesichert werden - so kann der Abtransport der Yacht zumindest erschwert werden.
Wichtig ist, dass die Yacht-Kaskoversicherung nicht nur den Diebstahl der Yacht oder des Zubehörs umfasst, sondern auch etwaige Schäden an der Yacht beim erfolgten oder versuchten Einbruch oder durch Vandalismus abdeckt. So wie das bei der Allgefahren-Deckung der Hamburger Yacht-Versicherung selbstverständlich der Fall ist. Und bei Schäden durch einen Einbruchdiebstahl entfällt sogar die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Unbedingt sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur die Yacht in ausreichender Höhe versichert ist, sondern auch das gesamte Zubehör sowie das lose Inventar. Hierbei gilt, dass diese losen Gegenstände nicht nur an Bord, sondern auch bei einer Auslagerung, z. B. in der heimischen Garage oder im Keller versichert sind. Werden diese dann aufgebrochen und die Ausrüstung gestohlen, deckt die Yacht-Kaskoversicherung auch diesen Schaden. Besondere Anforderungen an einen Winterlagerort werden grundsätzlich nicht gestellt, so dass der Yacht-Kaskoversicherungsschutz gleichermaßen und uneingeschränkt für Hallen, Scheunen oder im Freien, auf Privatgrundstücken oder bei gewerblichen Winterlagerbetreibern gilt. Zusätzliche weitere Sicherungsmaßnahmen oder Alarmanlagen werden i.d.R. nicht verlangt, das Vorhandensein aber auch nicht rabattiert.
Für die Abwicklung im Schadenfall sind Fotos, Anschaffungsrechnungen der Yacht sowie des Zubehörs oder Ausrüstungslisten erforderlich. Jeder Nachweis, welche Gegenstände zum Schiff gehörten, unterstützt eine zügige und unkomplizierte Schadenbearbeitung. Eine polizeiliche Meldung des Diebstahls ist grundsätzlich unerlässlich.
Unsere Crew berät zu allen Fragen rund um die Yachtversicherung - Anruf oder Mail genügt. Während der boot 2016 finden Sie uns in Halle 11, Stand H21.
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Foto: Winterlager
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