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Totalverlust durch Feuer auf See

Wrackbeseitigungskosten im Wasser

Im letzten Winter reihten sich die Brände in Winterlagenhallen aneinander. Jetzt kam es innerhalb kurzer Zeit zu mehreren Bränden an Bord von Segelyachten - auf See oder im Hafen. Glücklicherweise konnten sich Eigner und Crew unverletzt retten, die Schiffe mussten jedoch jeweils verloren gegeben werden. Innerhalb von wenigen Minuten breitete sich das Feuer aus, als Ursache werden in zwei Fällen technische Defekte vermutet.

Der Gesamtschaden eines solchen Feuers ist natürlich geringer, als wenn in einer Halle viele Yachten betroffen sind. Allerdings sind die Yachten auf See voll ausgestattet, persönliche Effekten sind an Bord, Dokumente, Geräte, Segel und vieles mehr. Für den einzelnen Eigner ist solch ein Feuer dramatischer, zumal das eigene Leben auch bedroht ist.  

Wie verhalten sich diese Fälle in der Abwicklung der Yachtversicherung? Grundsätzlich ist Feuer an Bord - ganz gleich welcher Ursache (vorsätzliche Brandstiftung durch den Eigner natürlich ausgenommen) im Rahmen der Allgefahrendeckung versichert. Auch die persönlichen Effekten sollten ohne besondere Vereinbarung automatisch bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro mitversichert sein. In diesen Fällen sind häufig die Bergungs- oder auch Wrackbeseitigungskosten hoch - ist beispielsweise ein Schifffahrtsweg betroffen, muss eine sofortige Bergung erfolgen. Daher müssen diese Posten über die Police in ausreichender Höhe gedeckt sein - und zwar zusätzlich zur Summe, die im Falle eines Totalverlustes für die Yacht ausgezahlt wird. Außerdem können durch austretende Kraftstoffe, Öle oder auch Löschmittel Gewässerverschmutzungen auftreten - auch für diese Beseitigung muss gezahlt werden. Hierum kümmert sich die Yacht-Haftpflichtversicherung.

Unsere Empfehlung an alle Eigner: Unbedingt die aktuelle Versicherungspolice überprüfen: Stimmt die Versicherungssumme auch im Falle eines Totalverlustes

noch? Sind die persönlichen Effekten in ausreichender Höhe mitversichert? Im Urlaub häufig dabei: Mobiltelefone, Laptops, Tabletts, ggf. teures Segelzeug oder auch Kleidung.  Sind Bergungskosten unbegrenzt und Wrackbeseitigungskosten bis zu einer Million Euro zusätzlich mitversichert? Ist die Beseitigung von Gewässerschäden eingeschlossen?

Und natürlich ganz wichtig: Wird bei Totalverlust auch wirklich die Versicherungssumme (Unanfechtbare Feste Taxe) ausgezahlt oder zahlt der Versicherer womöglich nur den Zeitwert der Yacht aus?

Unsere Crew berät zu allen Fragen rund um die Yachtversicherung - Anruf oder Mail genügt!

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