Loading...

Wer haftet bei Schäden am Liegeplatz

Wetterkapriolen im Frühjahr

Gewitterstürme, die plötzlich aufziehen, Böen bis Orkanstärke und die Yachtliegt für den Moment unerreichbar am Liegeplatz. Trotz guter Vertäuung kommt es zu Schäden - aber wer haftet wofür? Klarer Fall: Schäden an der eigenen Yacht trägt die Yacht-Kaskoversicherung. Sind mehrere Schiffe beteiligt, stellt sich die Frage: wer zahlt?

Wird eine andere Yacht beschädigt, gilt in der Yacht-Haftpflichtversicherung das Prinzip der Verschuldenshaftung (im Unterschied zur Kfz-Versicherung). Ist die Schaden verursachende Yacht also gut gesichert gewesen - seemännisch vertäut - trifft den Eigner keine Schuld - und die Schäden an anderen Schiffen müssen über die jeweils eigene Kaskoversicherung beglichen werden. Bei schuldhaftem Verhalten (Yacht reißt sich los, weil die viel zu dünnen Festmacher durchgescheuert sind), könnte der Schaden evtl. von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung übernommen werden, wobei Windstärken über 8 Beaufort als höhere Gewalt gelten und damit das Verschulden unter Umständen eben doch nicht anzunehmenist und der Geschädigte dann leer ausgeht.

Sturmschäden sind ein klassischer Fall für die Yacht-Kaskoversicherung. Von Laminatschäden über verbogene Relingstützen bis hin zu Schäden an Mast und Aufbauten reicht die Liste, die Reparaturen sind oft aufwändig und teuer. Mit einer Yacht-Kaskoversicherung sind Eigner bei Eigenschäden an der Yacht auf der sicheren Seite. Der Abschluss einer Yacht-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, sie übernimmt im Rahmen des Vertrages immer neben den berechtigten Ansprüchen Dritter auch die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung,wenn ungerechtfertigte Ansprüche abgelehnt werden müssen.

Die Crew des Hamburger Fachmaklers berät gern, auch zu bestehenden Verträgen.

Besuchen Sie uns in Neustadt: hanseboot ancora boatshow, Bereich 2-01

Foto: Vertäute Yachten
Bildnachweis: www.schomacker.de

Zurück
Top