Die Messesaison lädt geradezu dazu ein, direktes Feedback von Yachteignern zu erhalten. Selten war eine Messe so geprägt von einer immer gleich lautenden Frage wie die boot 2015.
Sicherlich bedingt durch die medienwirksamen Großschäden wie die Feuer in Neustadt und Roermond beschäftigt Yachteigner das Thema Feste Taxe wie nie zuvor. Kaum einer hält es für möglich, dass Yachtversicherer eine Feste Taxe über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantieren. Die Hamburger Yacht-Versicherung leistete mit dem Team am Messestand und während täglicher Vorträge im Motorboot-Center grundsätzliche Aufklärungsarbeit.
Für den Laien nicht immer verständlich, trennt sich im Kleingedruckten von Versicherungsbedingungen die Spreu vom Weizen. Nur sehr wenige Anbieter garantieren eine Unanfechtbare Feste Taxe. Dieser kleine aber feine Zusatz ist allerdings enorm wichtig, denn der Begriff „Feste Taxe“ ist nicht geschützt. Einige Anbieter weichen ihre Feste Taxe im Laufe der Jahre auf – oder berufen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und zahlen im Falle eines Totalverlustes lediglich den Zeitwert der Yacht aus – feste Taxe hin oder her. Vorsicht daher immer bei dem einfachen Gebrauch des Wortes „Taxe“ oder auch „Feste Taxe“ in den Versicherungsbedingungen.
Andreas Medicus, Geschäftsführer des Hamburger Fachmaklers. erklärt, dass die Festlegung auf eine realistische Versicherungssumme bei Abschluss der Versicherung oberste Priorität hat. Bei Yachten ist dies in der Regel der Kaufpreis zuzüglich der Ausrüstung und eventueller persönlicher Effekten. Bei älteren Yachten sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass eine Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Yacht möglich ist. Sollte der Marktwert (Kaufpreis) von der gewünschten Versicherungssumme, also der Festen Taxe, deutlich abweichen, kann es ratsam sein, ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen erstellen zu lassen.
Im Augenblick ist der Markt übersättigt an Yachten – und damit sind die Kaufpreise relativ niedrig. Ältere Schiffe jedoch, die schon lange versichert sind, haben häufig eine Versicherungssumme, die sich am Markt derzeit nicht erhalten lässt. Hier gilt es abzuwägen, ob es sinnvoll ist, die Versicherungssumme zu reduzieren. Sollte es aber zum Schaden kommen, wird bei der Hamburger Yacht-Versicherung in jedem Fall die vereinbarte Summe ausgezahlt – ohne Wenn und Aber. Andreas Medicus dazu: „Da geben wir unseren Kunden die Hand drauf. Beim Ancora-Brandschaden im Dezember konnte die voll vereinbarte Unanfechtbare Feste Taxe für einen Totalverlust innerhalb kürzester Zeit ausgezahlt werden. Für uns selbstverständlich, war der Kunde wohl doch überrascht, dass er tatsächlich die vereinbarte Summe erhielt – zumal der Sachverständige einen wesentlich geringeren aktuellen Marktwert für das Schiff ermittelt hat und und man von vielen Versicherungsfällen hört, bei denen es im Totalschadenfall erhebliche Diskussionen mit dem Versicherer gab.“
Eine gute Yacht-Kasko-Versicherung sollte unter anderem Schäden durch Kollisionen, Mastbruch, Feuer, Diebstahl, Sturm ebenso abdecken wie Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten. Mit einer umfassenden Allgefahrendeckung ist das Schiff mit allen Risiken gut und richtig versichert – selbstverständlich auch bei den Winterlagertransporten, beim Slippen und Kranen.
Anlage:
Fotos Ancora Marina Neustadt. Brand im Winterlager,
Bildnachweis: www.yiss.de
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