Der Gedanke, im Winterlager an der Versicherung zu sparen, weil das Schiff hoch und trocken liegt, kann ein furchtbarer Trugschluss sein. Die Risiken sind vielfältig und beginnen mit dem Kranen oder Slippen zum Ende der Saison: Zunächst ist zu klären, ob die Yachtversicherung alle Winter-, Werft- und Reparaturzeiten einschließt – inklusive Slippen, Kranen und der dazu gehörigen Transporte. Vergibt der Eigner den Transport an eine Spedition oder den Betreiber des Winterlagers, greifen zahlreiche Gesetze, die der Winterlagerbetreiber oder Transporteur beachten muss, so z.B. das Güterkraftverkehrsgesetz. Da die Haftungsfrage bei einem möglichen Schadenfall häufig schwierig ist, ist eine Yacht-Kasko-Versicherung, die auch Transporte von und zum Winterlager einschließt, unumgänglich. Im Falle eines Transportschadens, beispielsweise weil die Yacht aus dem Kran fällt, haftet zwar in den meisten Fällen der Transporteur, allerdings zahlt zur schnellen Abwicklung zunächst die Yacht-Kasko-Versicherung. Deren Versicherung nimmt den Verursacher in Regress. Bei einem positiven Ausgang werden die Selbstbeteiligung und der Schadenfreiheitsrabatt zurückerstattet.
Ein weiteres, für viele gar nicht offensichtliches Problem kann durch eine Haftungsfreistellung im Rahmen der AGBs oder des individuell vereinbarten Einlagerungsvertrages entstehen, den eine Reihe von Einlagerungsbetrieben von ihren Kunden unterzeichnen lassen. Hierbei kann es sich um eine nicht unerhebliche Gefahrerhöhung für die Yacht-Versicherung handeln. Sofern diese im Fall eines durch den Winterlagerbetrieb verursachten Schadens keinen Regress gegen den Einlagerer durchführen kann, sollten entsprechende Ausschlussklauseln der Winterlagerbetreiber dem Yacht-Kasko-Versicherer immer angezeigt werden.
Die Kunden der Hamburger Yacht-Versicherung erhalten nach Vorlage ihres Winterlagervertrages in diesem Zusammenhang eine entsprechende Bestätigung, dass durch den Winterlagerbetrieb leicht fahrlässig verursachte Schäden trotz vereinbartem Regressverzicht über die Kaskopolice gedeckt sind. Der Versicherungsschutz ist damit lückenlos und komplett, da die Winterlagerverträge eine Haftung für grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten vorsehen sollten.
Im Winterlager, gleich ob in der Halle oder im Freilager, können weitere Gefahren für die Yacht entstehen. Dies kann zum Beispiel ein Feuer sein, das durch Brandstiftung verursacht wurde. Ist ein Täter gefasst, ist in den meistens keine Entschädigung zu erwarten. Die Yacht-Kasko-Versicherung sollte neben einer ausreichend hohen Versicherungssumme, inklusive aller Ausrüstung und persönlichen Effekten auch weitere wichtige Punkte einschließen:
Im Falle eines Totalverlustes sollten die „tatsächlich erzielbaren Restwerte“ genannt werden – und keine pauschale Formulierung. Eine ausreichend hohe Summe für Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sollte unbedingt im Vertrag enthalten sein, denn die Entsorgung von Restmüll beispielsweise nach einem Feuer kann sehr teuer werden. Bei der Hamburger Yacht-Versicherung sind diese Kosten in der Yacht-Kasko-Versicherung bis zu Euro 1,0 Mio. zusätzlich zur Versicherungssumme prämienfrei mitversichert.
Im Idealfall verzichtet die Yacht-Versicherung bei einem unverschuldeten Feuerschaden auf die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes sowie den Abzug der Selbstbeteiligung, Eigner sollten ihre Verträge dahingehend überprüfen.
Auch die bei einem unverschuldeten Feuerschaden häufig verursachte „Bodenkontamination“, also mögliche Umweltschäden, sollten versichert sein – ebenso wie Schäden an angemieteten Elektro- und Wasseranlagen. Dies ist über eine gute Yacht-Haftpflicht-Versicherung eingeschlossen.
Eine Absicherung gegen Streitigkeiten aus Winterlager- oder Reparaturverträgen bietet die Yacht-Rechtsschutz-Versicherung. Schließt der Eigner Vertrags-, Sachen- und Mieterrechtsschutz ein, sind nahezu alle Eventualitäten in einem möglichen Rechtsstreit abgesichert.
Für Yachten mit einem Wert bis zu 200.000 Euro bietet die Hamburger Yacht-Versicherung ein besonderes günstiges Rechtsschutz-Angebot: Die Kombi-Offerte mit einer Jahresprämie von nur 104,50 Euro enthält bei einer Versicherungssumme von 500.000 Euro europaweit Absicherungen wie z.B. Mieter-, Sachen- und Vertragsrechtsschutz.