PRESSEINFORMATION
Hamburg, 10. Oktober 2012 – Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Notwendigkeit einer Skipperhaftpflicht-Versicherung hin. In unserem Fall missglückte einem Charterskipper das Anlegen und er kollidierte mit einer stillliegenden Nachbaryacht. Der Schaden hielt sich in Grenzen, ca. 780 Euro wurden fällig für zwei verbogene Relingstützen und einige Kratzer am Gelcoat. Die gecharterte Yacht blieb gänzlich ohne Schaden.
Der Vercharterer behielt die hinterlegte Kaution von 500 Euro für den verursachten Haftpflichtschaden ein – Problem dabei: Der Schaden an fremden Schiffen ist nicht über die von der Crew abgeschlossene Kautionsversicherung gedeckt. Die Frage ist: Wer zahlt jetzt? Bleibt die Crew auf den Kosten sitzen? Für den Fall von Schäden an der Charteryacht ist die Kaution über eine entsprechende Garantieleistung für Charterkautionen abgedeckt, Schäden an Dritten werden im Rahmen des Vertrages subsidiär zur bestehenden Bootshaftpflicht über die Skipperhaftpflicht-Versicherung reguliert.
Hat der Vercharterer seine Yacht über einen deutschen Anbieter Kasko- und Haftpflicht versichert, dürfte der Schaden am Nachbarlieger ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung über die Yachthaftpflicht-Versicherung reguliert werden. In oben geschilderten Fall müsste der Vercharterer die Kaution erstatten, da der Bootshaftpflichtversicherer den Schaden an dem Nachbarlieger voll übernimmt und dem Vercharterer kein Nachteil entsteht.
Ist die Charteryacht allerdings über eine kombinierte Kasko- und Haftpflicht-Police gedeckt, wie es häufig bei ausländischen Versicherern vereinbart ist, fällt für das Charterunternehmen mit jedem Schadenfall häufig eine Selbstbeteiligung an. Die Kaution wird also einbehalten. Für die Chartercrew springt jetzt die Skipperhaftpflicht-Versicherung im Rahmen des Vertrages ein, die ohne Selbstbeteiligung für den Drittschaden am Nachbarlieger aufkommt.
Wir empfehlen daher jedem Charterskipper, eine Skipperhaftpflicht-Versicherung in Verbindung mit einer Kautionsversicherung abzuschließen.
Kontakt:
Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker
Andreas Medicus
Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg
Tel. 040/36 98 49 27, Fax 040/36 98 49 11
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