Wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wurde, sind es 20 %, mindestens 25,- Euro pro Person.
Bei jedem anderen Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,- Euro pro Person.
Der Selbstbehalt entfällt, wenn aufgrund einer unerwartet schweren Krankheit eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde.