PRESSEMITTEILUNG 15/10/2008 Kriminalität im Wassersportbereich gestiegen // Beliebte Beute sind Außenbordmotoren // VdS-anerkannte Sicherungssysteme bieten Schutz Köln, 06. Juli 2007. Diebstähle im Wassersportbereich sind in der Urlaubszeit weit verbreitet. Erstaunlich genug, dass nur wenige Besitzer ihr Boot ausreichend sichern. Vor allem bei Außenbordmotoren haben Diebe ein leichtes Spiel. Das Eingravieren einer Individualnummer, wozu die Wasserschutzpolizei rät, hilft bei der Identifizierung, schützt aber nicht vor Diebstahl. VdS-zertifizierte Schlösser bieten einen wirksamen Schutz.
Fragen zum Thema beantwortet Paulus Vorderwülbecke, VdS Schadenverhütung, unter der Rufnummer 0221/7766-364. Quelle: Pressearchiv www.vds.de
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PRESSEMITTEILUNG 16/09/2008 Unter der Telefonnummer 040/36 98 49 49 erhalten Charterer sowie Vercharterer und Charteragenturen ab sofort alle Informationen rund um wichtige und notwendige Charterversicherungen. Das Charterteam der Hamburger Yacht-Versicherung mit den Mitarbeiterinnen Anette Prang, Katja Pilski sowie Gabriele Nack kümmert sich um alle Fragen zu den bewährten Versicherungen für den Charterer:
Die bekannte und bewährte Charterbroschüre der Hamburger Yacht-Versicherung wurde um die neuen Versicherungen und Ergänzungen erweitert. Hier kann sich der Charterer schnell und umfassend über Details und Prämien der einzelnen Versicherungen informieren. Alle Charterversicherungen werden verständlich erklärt und können dank vorbereiteter Überweisungsträger ganz unkompliziert direkt abgeschlossen werden. Und sollten dennoch Fragen offen bleiben, so steht das kompetente und freundliche Charterteam per Telefon, Fax oder Email jederzeit gern zur Verfügung. Die Broschüre kann unter Telefon 040/36 98 49 49 bei der Hamburger Yacht-Versicherung angefordert werden. Das gesamte Versicherungspaket steht auch im Internet unter www.schomacker.de zum Download bereit. Auf der hanseboot 2008 steht das gesamte Team in Halle B7, Stand 300 für alle Informationen zur Verfügung. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 15/10/2007 Die Hamburger Yacht-Versicherung baut auch ihr Geschäft im Non-Marine- Bereich weiter aus. Mit der Übernahme des traditionsreichen Versicherungsmaklers Theodor Rösler wird jetzt der Versicherungsbereich außerhalb der Yacht-Versicherungen gestärkt. Alle Bestandskunden werden übernommen und ab sofort vom Team der Hamburger Yacht-Versicherung betreut. Der Firmensitz von Theodor Rösler wird in die Geschäftsräume der Hamburger Yacht-Versicherung am Zippelhaus integriert. Das Privat- und Gewerbegeschäft über Lebens-, Unfall-, Gebäude- und andere Versicherungen soll in Zukunft verstärkt werden. „Die Betreuung unserer Yachtkunden kann damit auch spartenübergreifend noch intensiver erfolgen,“ sagt Andreas Medicus, Prokurist der Hamburger Yacht-Versicherung. „So können unsere Kunden alle Leistungen kompetent aus einer Hand erhalten.“ Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 26/07/2007 Schreck am Steg: Ohne Schiff steht die Chartercrew am Mittelmeer. Ihre Charteragentur hat die gezahlten Reisekosten nicht an den Charterbetreiber weitergeleitet und mittlerweile Insolvenz angemeldet. Der ausländische Betreiber gibt daher die Yacht nicht frei. Wie die Meldungen der letzten Woche zeigen, ist das Risiko von Charter-Pleiten leider nicht geringer geworden – und bedeutet für die Chartercrew neben der Enttäuschung einen großen finanziellen Verlust. Diese Deckungslücke schließt jetzt die neue Insolvenz-Versicherung der Hamburger Yacht-Versicherung, die im Rahmen der Reiserücktrittskosten-Versicherung vom Charterer gegen eine geringe Zusatzprämie abgeschlossen werden kann. Sie bietet dem Charterer ein Mehr an Sicherheit für den Fall des Konkurses eines ausländischen Partners seiner Charteragentur, beziehungsweise der Charteragentur selbst, denn im Normalfall unterliegen die Charterverträge nicht dem deutschen Reiserecht (deswegen müssen auch nicht zwangsläufig entsprechende Sicherungsscheine, wie sie üblicherweise für Pauschalreisen ausgestellt werden, ausgehändigt werden). Im Gegensatz zu anderen Produkten am Markt gilt mit dieser Versicherung jeder Chartervertrag abgesichert – unabhängig von Verbänden, von der Agenturgröße und von Bonitätsprüfungen. Eine Broschüre mit allen wichtigen Charterversicherungen kann unter Telefon 040/36 98 49 0 bei der Hamburger Yacht-Versicherung angefordert werden. Das gesamte Charter-Versicherungsprogramm steht im Internet unter www.schomacker.de zum Download bereit – und bietet der Chartercrew Schutz auf ganzer Linie. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 29/06/2007 Eine gute Nachricht für alle Charterer: Die Hamburger Yacht-Versicherung hat ihren Angebotskatalog in wichtigen Details ergänzt. So wurde die Deckungssumme in der Skipper-Haftpflicht-Versicherung von zwei auf fünf Millionen Euro erhöht. Über die Reiserücktrittskosten-Versicherung ist jetzt auch ein, durch den Verlust des Arbeitsplatzes bedingter, Rücktritt eingeschlossen. Neu hinzugekommen ist eine Absicherung gegen die mögliche Insolvenz des Charterbetreibers. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass, im Unterschied zu anderen Anbietern, alle Versicherungen auch als Einzelprodukt abgeschlossen werden können. Skipper und Crew können so ihren individuellen Versicherungsbedarf abdecken. Die Insolvenz-Versicherung bietet dem Charterer ein Mehr an Sicherheit für den Fall des Konkurses eines ausländischen Partners seiner Charteragentur, beziehungsweise der Charteragentur selbst, denn Im Normalfall unterliegen die Charterverträge nicht dem deutschen Reiserecht (deswegen müssen auch nicht zwangsläufig entsprechende Sicherungsscheine, wie sie üblicherweise für Pauschalreisen ausgestellt werden, ausgehändigt werden). Diese Deckungslücke schließt nun die Insolvenz-Versicherung der Hamburger Yacht-Versicherung, die im Rahmen der unerlässlichen Reiserücktrittskosten-Versicherung gegen eine geringe Zusatzprämie abgeschlossen werden kann. Die bekannte und bewährte Charterbroschüre, die die Hamburger Yacht-Versicherung entwickelt hat, wurde um die neuen Versicherungen und Ergänzungen erweitert und ist ab Mitte Juli erhältlich. Hier kann sich der Charterer - wie gewohnt - schnell und umfassend über Details und Prämien der einzelnen Versicherungen informieren. Alle Charterversicherungen werden verständlich erklärt und können dank vorbereiteter Überweisungsträger ganz unkompliziert direkt abgeschlossen werden. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 15/06/2007 Nach mehr als 35 Jahren gibt Erich Schomacker das Ruder aus der Hand: am 1 Juli wird der Gründer und langjährige Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung, Schomacker Versicherungsmakler das Ruder und das Logbuch endgültig an seine bisherigen Partner, den Prokuristen Andreas Medicus und den Geschäftsführer Volker Reichelt, übergeben. 1972 gegründet, baute Erich Schomacker das Unternehmen zu einem der führenden Fachmakler für Yacht-Versicherungen aus. Ein gut getrimmtes Preis-Leistungsverhältnis sowie ein individueller und persönlicher Service waren seine wichtigsten Anliegen. Auf allen großen Bootsmessen war Erich Schomacker über viele Jahre präsent – die nächste Messe wird er als Besucher erleben. Ab dem 1. Juli freut sich Erich Schomacker auf seinen Ruhestand: Er wird sich gemeinsam mit seiner Frau dann hauptsächlich seinem Lieblingshobby widmen - Reisen in alle Welt. Das Team der Hamburger Yacht-Versicherung wünscht ihm dabei viel Spaß! Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 18/04/2007 Frisch und übersichtlich präsentiert sich die überarbeitete Website der Hamburger Yacht-Versicherung. Unter www.schomacker.de werden alle Versicherungen rund um Yacht und Crew erläutert. Spezielle Bereiche für Eigner, Charterer und Berufsskipper sowie für die Kunden der Hamburger Yacht-Versicherung helfen dem User, sich schnell zurecht zu finden und die gewünschte Informationen auf einen Klick zu erhalten. Erläuterungen mit Beispielen zu einzelnen Versicherungen sorgen für eine erste Beratung. Selbstverständlich stehen auch alle Bedingungen und Schadenanzeigen zum Download zur Verfügung. Anfragen zur Yacht-Versicherung können online gestellt werden, einige Produkte zur Charterversicherung können direkt abgeschlossen werden – Überweisungsträger stehen zum Download bereit. Mit einer ausführlichen Checkliste, die alle wichtigen Punkte zur Yachtversicherung enthält, kann jeder Eigner seinen Versicherungsschutz selbst überprüfen. Interessante Links zu den Themen Wetter, Bootsmessen und Yachtzeitschriften sowie Hinweise auf aktuelle Neuigkeiten und Termine runden das Online-Angebot der Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 4/04/2007 Jetzt ist wieder die Zeit der Saisonvorbereitung: Es wird geschliffen, gestrichen, geschrubbt und gewartet. Jeder Eigner sollte vor der Saison neben den üblichen Wartungen von Rigg, Maschine, Elektronik, Gasanlage auch seinen Versicherungsschutz überprüfen: Die Hamburger Yacht-Versicherung macht noch einmal auf die wichtigsten Punkte aufmerksam, die ein guter Yacht-Kasko-Versicherungsvertrag in jedem Fall enthalten sollte: Sind alle Versicherungssummen – auch in der Haftpflicht-Versicherung - noch ausreichend bemessen? Deckt eine Allgefahrendeckung wirklich alle Risiken? Gilt eine vereinbarte Feste Taxe wirklich als unanfechtbar und bleibt diese über die gesamte Laufzeit des Vertrags bestehen? Werden Teilschäden ohne Abzüge Neu für Alt auch bei älteren Yachten reguliert? Gibt es wirklich keine versteckten Ausschlüsse? Volker Reichelt, Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung dazu: „Erhöhte Anforderungen, ein wachsendes Qualitätsbewusstsein und nicht zuletzt steigende Risiken machen die Überprüfung von Versicherungen nötig. Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir umfassend und ermitteln mit dem Eigner den für ihn besten Versicherungsschutz.“ Zusätzlich zur umfangreichen Yacht-Kasko-Versicherung bietet die Hamburger Yacht-Versicherung eine Neuheit zur attraktiven und kostengünstigen Ergänzung der Yacht-Haftpflicht-Versicherung an: Die Premium-Klausel enthält unter anderem eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen – auch für gegen Entgelt gecharterte Yachten. Schäden, die an gecharterten oder geliehenen Yachten durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen, sind bis zu 100.000,00 Euro je Schadenfall mitversichert. Der Besitz und die Verwendung von Beibooten mit Hilfsmotoren sind ohne Beschränkung der Motorleistung mitversichert. Eingeschlossen ist zusätzlich eine Forderungsausfall-Deckung für den Fall, dass eine Schadenersatzforderung gegen den Verursacher nicht durchgesetzt werden kann. Ausführliche Informationen zu allen Versicherungen stehen Yachteignern unter dem neuen Webauftritt www.schomacker.de zum Download zur Verfügung. Gern stellt die Hamburger Yacht-Versicherung eine ausführliche Checkliste mit allen wichtigen Punkten zur Yachtversicherung zur Verfügung, damit jeder Eigner seinen Versicherungsschutz selbst überprüfen kann. Auch unter www.schomacker.de ist diese Checkliste zu finden. Das Team der Hamburger Yacht-Versicherung ist beim Yachtstelldichein in der Ancora Marina, Neustadt vom 1.-3. Juni 2007 persönlich vor Ort und freut sich auf Ihren Besuch.
Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 17/03/2007 Aktuell zum Beginn der Wassersportsaison weist die Hamburger Yacht-Versicherung darauf hin, dass auch für nicht versicherungspflichtige Trailer die Gefährdungshaftung gilt - analog wie für Kraftfahrzeuge. Bereits der Besitz eines Trailers kann damit eine potentielle Gefährdung von Dritten bedeuten. Hier gilt also ein anderes Recht als zum Beispiel für Yachten, wo es auf das Verschuldensprinzip ankommt. Der Gesetzgeber führte diese Regelung zum Opferschutz ein. Der Eigentümer eines nicht versicherungspflichtigen Trailers geht ohne entsprechende Absicherung ein enormes Risiko ein, da er für alle Schäden, die durch seinen Trailer verursacht werden, haftbar gehalten werden kann. Konkret bedeutet das für den Trailerbesitzer, dass er auch dann für Schäden haftet, wenn der Trailer ohne sein eigenes Zutun bewegt wird – beispielsweise, weil Dritte mit dem Trailer Schäden an fremdem Eigentum verursachen. Auch das Verursachen von Schäden durch die Einwirkung von Wind oder anderen Kräften, die einen Trailer in Bewegung setzen könnten, geht jetzt zu Lasten des Halters. Die Hamburger Yacht-Versicherung bietet eine spezielle Deckung für den Trailer an – für nur € 14,00 netto im Jahr als Zusatz zur bestehenden Yacht-Haftpflicht-Versicherung. Die Deckungssumme beträgt € 50 Millionen. „Damit ist jeder Trailerbesitzer auf der sicheren Seite“, so ein Sprecher der Hamburger Yacht-Versicherung. Telefonische Auskünfte erteilt gern das Team der Hamburger Yacht-Versicherung. Zusätzlich sind diese Informationen im Internet unter www.schomacker.de abzurufen. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 31/01/2007 Erhöhte Anforderungen, ein wachsendes Qualitätsbewusstsein und nicht zuletzt steigende Risiken machen die Überprüfung und laufende Überarbeitung von Versicherungen nötig. Die Hamburger Yacht-Versicherung bietet Ihren Kunden daher ab sofort mit der Premium-Klausel eine attraktive und kostengünstige Ergänzung zur ohnehin schon umfangreichen Yacht-Haftpflicht-Versicherung an. Erhöhte Anforderungen, ein wachsendes Qualitätsbewusstsein und nicht zuletzt steigende Risiken machen die Überprüfung und laufende Überarbeitung von Versicherungen nötig. Die Hamburger Yacht-Versicherung bietet Ihren Kunden daher ab sofort mit der Premium-Klausel eine attraktive und kostengünstige Ergänzung zur ohnehin schon umfangreichen Yacht-Haftpflicht-Versicherung an. Die Premium-Klausel bietet viele Vorteile ergänzend zu den Yacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB 2006), unter anderem:
Der genaue Wortlaut der Premium-Klausel steht Ihnen unter dem neuen Webauftritt www.schomacker.de zum Download zur Verfügung. Daneben empfiehlt die Hamburger Yacht-Versicherung ihren Kunden und auch anderen Eignern weiterhin, die derzeitigen Haftungssummen ihrer Yacht-Haftpflicht-Versicherung zu überprüfen. Gegen eine geringe Mehrprämie ist die Erhöhung der Deckungssummen bis zu einer Höhe von 15 Mio. Euro möglich. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 17/01/2007 Auch bei allgemeiner Preissteigerung und Erhöhung der Versicherungssteuer ab Januar 2007 kann die Hamburger Yacht-Versicherung die Prämien für alle Charterversicherungen auch in der neuen Saison stabil auf unverändert niedrigem Niveau halten. In der Charterbroschüre, die die Hamburger Yacht-Versicherung entwickelt hat, kann sich der Charterer schnell und umfassend über Details und Prämien der einzelnen Versicherungen informieren. Alle Charterversicherungen werden verständlich erklärt und können dank vorbereiteter Überweisungsträger direkt abgeschlossen werden. Die Hamburger Yacht-Versicherung empfiehlt den Abschluss von Skipper-Haftpflicht-, Reiserücktrittskosten- und Skipper-Insassenunfall-Versicherung sowie die Absicherung der Kaution. Im Unterschied zu anderen Anbietern können alle Versicherungen auch als Einzelprodukt abgeschlossen werden. Bereits im Herbst letzten Jahres wurden die Garantieleistungen zur Absicherung von Yacht-Charterkautionen ergänzt, damit höhere Beträge abgesichert werden können - ab sofort bis zu einer Kautionshöhe von 5.000,- Euro. Die Prämien staffeln sich nach Höhe der zu hinterlegenden Kautionen. Im Schadenfall sind Charterer mit dieser Garantieleistung auf der sicheren Seite. Neu ist ebenfalls eine Skipper-Insassenunfallversicherung. Die Broschüre ist am Messestand in Halle 5, B32 erhältlich oder kann unter Tel. 040/36 98 49 0 bei der Hamburger Yacht-Versicherung angefordert werden. Das gesamte Versicherungspaket steht im Internet unter www.schomacker.de zum Download zur Verfügung. Die Charterversicherungen der Hamburger Yacht-Versicherung werden von vielen Vercharterern automatisch mit der Reisebuchung angeboten. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 17/01/2007 Zur boot 2007 erweitert die Hamburger Yacht-Versicherung ihr Angebot für Charterversicherungen erneut. Neu im Angebot ist jetzt eine sehr günstige Skipper-Insassenunfallversicherung mit umfangreichen Leistungen. Das neue Produkt aus dem Charter-Versicherungsangebot der Hamburger Yacht-Versicherung ist eine notwendige Versicherung für den Skipper bzw. die Crew, die über keine ausreichende Unfallversicherung verfügen oder auch eine ideale Ergänzung zu bestehenden privaten Unfallversicherungen, die häufig nur geringe Versicherungssummen für Bergungskosten enthalten. Ein besonderer Vorteil der neuen Skipper-Insassenunfallversicherung ist der Einschluss von Bergungskosten zum Beispiel bei Verdacht auf Schlaganfall und Herzinfarkt. In diesem Fall können auch - ohne das Vorliegen eines Unfalls - die Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden. Bergekosten gelten auch versichert, wenn nur die Gefahr eines Unfalls drohte. Eingeschlossen sind weiterhin unter anderem tauchtypische Gesundheitsschäden und medizinisch notwendige Rücktransporte zum Heimatort. Bereits für 21,00 Euro kann ein Skipper Bergungskosten in Höhe von 50.000,00 Euro neben umfangreichen Leistungen für Tod- und Invalidität versichern. Alle Prämienkombinationen sind im Internet unter www.schomacker.de zu finden – oder am Messestand in Halle 5, B32. Wahlweise kann der Skipper mit dieser neuen Versicherung seine ganze Crew oder nur sich selbst absichern. Die Versicherung kann für einen Törn oder als Jahrespolice abgeschlossen werden. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung
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PRESSEMITTEILUNG 18/10/2006 Eine Fülle von Haftungsgründen gegenüber Kunden machen die Versicherungen für Winterlagerbetreiber fast undurchschaubar. Betriebshaftpflicht, Hakenlasten, Kran- und Sliprisiken – wie sind die innerbetrieblichen Transporte von Yachten versichert? Können Unternehmen die Haftung an Vertragspartner, wie beispielsweise Yachteigner, rechtswirksam einschränken? Welche Konzessionen sind für die Beförderung nötig? Und welche Versicherungen sind unumgänglich? Transporte von Yachten im Auftrag vom Eigner unterliegen unterschiedlichen Risiken: Grundsätzlich gilt: die entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen über 3,5t unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Gewerblicher Güterverkehr liegt vor, wenn die Beförderung von Booten, beispielsweise vom Liegeplatz zur Winterlagerhalle gegen Entgelt erfolgt. In diesem Fall ist der Vertragsnehmer verpflichtet, eine Güterschaden-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Auf Werft- oder Firmengelände gelten ebenfalls die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes, auch wenn Transporte nur innerhalb des eigenen Geländes und nicht auf öffentlichen Straßen stattfinden. Als Transport gilt grundsätzlich jedes Fortbewegen und jede Ortsverlagerung mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges – also auch Hubwagen mit Zugmaschine, die Transportböcke bewegen. Auch in diesem Fall macht es keinen Unterschied, ob öffentliche Straßen benutzt werden oder der Transport ausschließlich auf eigenem Gelände stattfindet. Wird eine Yacht mit einem Mobilkran aus dem Wasser gehoben, greift das Güterkraftverkehrsgesetz nicht. Im Schadenfall hilft eine Schwerguthaftungsversicherung oder eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Setzt sich der Kran allerdings in Bewegung, um die Yacht auf einem bereit stehenden Bock abzustellen, gilt wieder das Güterkraftverkehrsgesetz! In jedem Fall ist es Sache des Frachtführers, Vorsorge für ausreichenden Versicherungsschutz zu treffen. Auch wenn der Eigner eine Yacht-Kasko-Versicherung für sein Boot abgeschlossen hat, die durch Transporte entstandene Schäden deckt, kann der Versicherer den Yachttransporteur im Anschluss in Regress nehmen. Eine Ausschlussformel in Winterlagerverträgen kann Unternehmen bzw. Winterlagerbetreiber zwar gegen entsprechende Forderungen absichern, dies ist aber nicht notwendig, sofern eine entsprechend ausgestattete Frachtführerhaftpflichtversicherung besteht und diese nicht nur grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten absichert. Auf jeden Fall sollte der Frachtführer die entsprechende Konzession haben, ansonsten könnte es einen Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Der Versicherungsschutz für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge hängt von der maximalen Geschwindigkeit sowie der Zulassungsart ab. Danach richtet sich der Einschluss in die Betriebshaftpflicht-Versicherung bzw. der Abschluss einer einzelnen Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Die Hamburger Yacht-Versicherung hat ein Deckungskonzept für die gesamte Haftung von Winterlagerbetreibern entwickelt, um die Vielfalt der Risiken abzudecken und bietet dazu einen besonderen Service: Unverbindlich und kostenlos werden die laufenden Versicherungen überprüft. „In vielen Fällen sind die Bedingungen leider nicht mehr auf dem neuesten Stand, im Schadenfall kann es für das Unternehmen zu großen Problemen führen“, erklärt Andreas Medicus. „Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass die gezahlten Versicherungsprämien häufig nicht den versicherten Leistungen entsprechen. Hier können Unternehmen viel Geld sparen.“ Für weitere Informationen steht Andreas Medicus von der Hamburger Yacht-Versicherung unter Telefon 040/36 98 49 0 gern zur Verfügung. Während der hanseboot vom 28.10. bis 5.11. finden Sie die Hamburger Yacht-Versicherung in Halle 12, Stand 12027. Ausführliche Informationen zu allen Versicherungen rund um Schiff und Crew sind online unter www.schomacker.de zu finden.
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PRESSEMITTEILUNG 18/10/2006 Zur neuen Messesaison erweitert die Hamburger Yacht-Versicherung ihr Angebot für Charterversicherungen. Ab sofort koauml;nnen mit der Garantieleistung zur Absicherung von Yacht-Charterkautionen hoauml;here Beträge als bisher abgesichert werden, bis zu einer Kautionshoauml;he von 5.000,- Euro. Die Prämien staffeln sich nach Hoauml;he der zu hinterlegenden Kautionen. Im Schadenfall sind Charterer mit dieser Garantieleistung auf der sicheren Seite. Trotz allgemeiner Preissteigerung und Erhoauml;hung der Versicherungssteuer ab Januar 2007 kann die Hamburger Yacht-Versicherung die Prämien für alle Charterversicherungen stabil auf unverändert niedrigem Niveau halten. In der Charterbroschüre, die die Hamburger Yacht-Versicherung entwickelt hat, kann sich der Charterer schnell und umfassend über Details und Prämien der einzelnen Versicherungen informieren. Alle Charterversicherungen werden erklärt und können dank vorbereiteter Überweisungsträger direkt abgeschlossen werden. Es ist empfehlenswert, alle drei Versicherungen abzuschließen. Die Broschüre kann unter Tel. 040/36 98 49 0 bei der Hamburger Yacht-Versicherung angefordert werden. Das gesamte Versicherungspaket steht im Internet unter www.schomacker.de zum Download zur Verfügung. Die Charterversicherungen der Hamburger Yacht-Versicherung werden von vielen Vercharterern automatisch mit angeboten hanseboot 2006: Halle 12, Stand 12027
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PRESSEMITTEILUNG 03/08/2006 Ein Urteil des Oberlandgerichts Hamm ändert möglicherweise die Rechtssprechung in der Yacht-Haftpflicht-Versicherung. Durch eine Gasexplosion auf einer Yacht wurden weitere Yachten erheblich beschädigt. Einer der betroffenen Eigner reichte Klage gegen den "Schadenverursacher" ein, den in diesem Fall kein nachweisbares Verschulden traf. In der zweiten Instanz wurde dem Kläger aufgrund der Begründung, durch die Gasanlage an Bord eines Schiffes ist die Gefährdungshaftung anzuwenden, ein Schadenersatz zugebilligt. Bisher galt bei Haftpflichtschäden an Yachten das Prinzip der Verschuldenshaftung. Demnach haftet der Eigner nur dann bei Schäden an Dritten, wenn ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann. Im Gegensatz dazu spricht man von Gefährdungshaftung, wenn die Schadenverantwortlichkeit einer Person auch dann bejaht wird, wenn der entstandene Schaden weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Nur das Vorhandensein einer "gefährlichen Sache" reicht aus, um für dadurch entstandene Schäden zu haften. Laut des aktuellen Urteils ist damit allein der Besitz einer Gasanlage auf einer Yacht eine Gefährdung, die erhebliche Drittschäden auslösen kann und für die der Eigner einzustehen hat, egal ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Dieser juristische Ansatz ist beispielsweise auch aus der Kfz-Haftpflicht bekannt. Unklar ist nun, ob diese Rechtssprechung in Zukunft auch auf Schäden durch Elektrizität, Dämpfe und oder Flüssigkeiten, die ebenfalls in dem entsprechend zitierten Gesetz genannt sind, angewendet wird. Ein besonderes Augenmerk sollten Yachteigner hier - neben der möglichen Gefährdung durch Gas - auch auf den Begriff der Elektrizität haben. In fast jedem Schiff sind Batterien und Strom führende Elektroleitungen vorhanden. Wenn also ein Schiff in einer Bootshalle aufgrund eines Kabelbrandes, Kurzschlusses oder ähnlichem Feuer fängt und dabei die Umlieger schädigt, könnte der Eigner zum Schadenersatz verpflichtet werden und das kann in die Millionen gehen, wenn entsprechend teure Yachten um einen herum stehen. Die Hamburger Yacht-Versicherung empfiehlt aus diesem Grund allen Eignern, eine ausreichend hohe Yacht-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Die Deckungssumme sollte 5 oder besser noch 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Diese ist noch sehr preiswert zu haben, was sich vermutlich aufgrund des Urteils und dem damit verbundenen höheren Schadenpotential in Zukunft ändern könnte. Eine Yacht-Haftpflicht-Versicherung ist für jeden Eigner auf jeden Fall ein absolutes Muss, um nicht mit seinem Privatvermögen für entstandene Schäden eintreten zu müssen. Darüber hinaus schützt eine Yacht-Kasko-Versicherung mit einer Festen Taxe und einer echten Allgefahrendeckung vor Schäden an der Yacht - auch dann, wenn sie durch Dritte verursacht wurden.. Für weitere Informationen stehen Andreas Medicus und Volker Reichelt von der Hamburger Yacht-Versicherung unter Telefon 040/36 98 49 0 gern zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu allen Versicherungen rund um Schiff und Crew sind online unter www.schomacker.de zu finden. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung |
PRESSEMITTEILUNG 29/03/2006 Nina Schmidt Schadensachbearbeiterin der Hamburger Yacht- Versicherung nach der Besichtigung der schlimmen Verwüstungen im Stadtteil Harburg: "Es tut uns sehr leid für die betroffenen Eigner, so kurz vor der Saison, die Unterwasserschiffe waren gestrichen, in der nächste Woche sollten die Schiffe ins Wasser gehen. Wir waren sofort vor Ort und haben noch am gleichen Tag Kostenzusagen erteilt um zumindest finanziell zu helfen."
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PRESSEMITTEILUNG 18/01/2006 Das Ferien- oder Wohnhaus auf dem Wasser, Bootshaus inklusive: ein wirklicher Traum in einer schoauml;nen Landschaft mit dem nassen Element sprichwörtlich vor der Tür. Das besondere Risiko der Versicherung für diese fest liegenden "Hausboote" ohne Motorisierung deckt die Hamburger Yacht-Versicherung jetzt mit einem speziellen Versicherungsprodukt. Die Versicherung wurde für diese neue Hausart bzw. Bootsart entwickelt, die sich weder optimal mit einer normalen Yacht-Kasko-Versicherung noch mit einer normalen Gebäude- und Hausratversicherung absichern lässt. Diese Lü;cke schließt das neue Produkt der Hamburger Yacht-Versicherung. Die gesamte Einrichtung und das Gebäude sind jetzt gegen alle üblichen Gefahren versicherbar, die auf das Hausboot einwirken können. Dazu zählen nicht nur das Diebstahl-, Sturm- und das Feuerrisiko, sondern auch Gefahren wie der Untergang des Hausbootes oder Eisschäden. Die Hamburger Yacht-Versicherung weist darauf hin, dass auch Wrackbeseitigungskosten im Falle des Totalverlustes des Hausbootes mitversichert werden können, damit der Eigner auf jeden Fall seine vereinbarte Versicherungssumme ersetzt bekommt und zusätzlich das Wrack z.B. im Falle eines Brandes beseitigt werden kann.
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PRESSEMITTEILUNG 18/01/2006 Was bisher nur für große Seeschiffe zu haben war, gibt es jetzt auch für Yachten: Die Hamburger Yacht-Versicherung präsentiert eine neue Deckung für den Einschluss von Maschinenschäden in die Yacht-Kasko-Versicherung. In fast allen Yacht-Kasko-Versicherungen sind Schäden an der maschinellen Einrichtung grundsätzlich ausgeschlossen - es sei denn, ein von außen einwirkendes Ereignis bzw. ein Unfall zieht einen Schaden nach sich. Diese Deckungslücke schließt die Hamburger Yacht-Versicherung jetzt mit einer Maschinenschaden-Deckung, die für alle Motoren bis zum Alter von 15 Jahren als Erweiterung der Yacht-Kasko-Versicherung gegen eine geringe Mehrprämie abgeschlossen werden kann. Damit ist auch die Betriebsgefahr aus der Benutzung des Motors im Rahmen der Allgefahrendeckung der Hamburger Yacht-Versicherung eingeschlossen. Die Maschine ist im Rahmen des Vertrages in vollem Umfang unter anderem auch gegen Verschleiß versichert. Auch wenn die Zylinderkopfdichtung nachgibt, ein Kolbenfresser auftritt oder sich die Maschine einfach nicht mehr starten lässt: die Maschinendeckung der Hamburger Yacht Versicherung leistet, wobei eine offensichtliche Vernachlässigung der Pflege des Motors nicht versichert werden kann. Im Schadenfall wird der Zeitwert der Maschine für die Berechnung der Entschädigung zugrunde gelegt. Bei Abschluss dieser Maschinenschaden-Deckung stellt die Hamburger Yacht-Versicherung ihren Kunden eine Checkliste für die Pflege des Motors und zur Einwinterung zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur neuen Maschinenschadendeckung gibt es während der boot 2006 am Stand B32 in Halle 5.Kontakt:
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PRESSEMITTEILUNG 21/11/2005 Bei der Hamburger Yacht-Versicherung - Schomacker gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich auch im Winterlager. Da jedoch immer mehr Einlagerungsbetriebe von ihren Kunden eine Haftungsfreistellung im Rahmen der AGBs oder des individuell vereinbarten Einlagerungsvertrages vereinbaren, möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Gefahrerhöhung fü;r die Versicherer handeln kann. Sofern diese im Fall eines durch den Winterlagerbetrieb verursachten Schadens keinen Regress gegen den Einlagerer durchführen koauml;nnen, sollten entsprechende Ausschlussklauseln der Winterlagerbetreiber dem Versicherer angezeigt werden. Unsere Kunden erhalten nach Vorlage ihres Winterlagervertrages eine entsprechende Bestätigung, dass durch den Winterlagerbetrieb leicht fahrlässig verursachte Schäden trotz vereinbartem Regressverzicht über die Kaskopolice gedeckt sind. Der Versicherungsschutz ist damit lückenlos und komplett, da die Winterlagerverträge eine Haftung für grob- fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten vorsehen sollten. Im Übrigen empfehlen wir allen Winterlagerbetreibern mit uns Kontakt aufzunehmen, da entsprechende Einlagerungsrisiken preiswert über geeignete Policen versichert werden koauml;nnen. Ausführliche Informationen gibt es während der boot 2006 am Stand B32 in Halle 5 und im Internet unter www.schomacker.de Kontakt:
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PRESSEMITTEILUNG 10/04/2005 Versicherungsbedingungen zu lesen und zu vergleichen ist für jeden
schwierig. Die Hamburger Yacht-Versicherung hat daher eine Checkliste mit
mehr als 40 Punkten erstellt, die Yachteignern hilft, den Leistungsumfang
auf Herz und Nieren zu prüfen und zu vergleichen. Die Checkliste erhalten
Sie im Internet unter www.schomacker.de oder telefonisch unter 040-3698490. "Unsere Yacht-Versicherungen bieten erstklassige Leistungen. Wir arbeiten nur mit namhaften Versicherungen zusammen. Dabei sind wir unabhängig und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Wir finden für jeden Kunden und jedes Schiff die richtige Deckung: Vom Skippern auf Binnenseen bis zur weltweiten Fahrt, von der Jolle bis zur Megayacht - unabhängig ob im Charterbetrieb oder bei privater Nutzung," so Volker Reichelt, Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung. Spezielle Versicherungen für Charterer wie die erweiterte Skipper-Haftpflicht-Versicherung, eine Kautionsversicherung sowie eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung werden ebenfalls angeboten. Darüber hinaus sind Versicherungen und Vorsorgeangebote für private und gewerbliche Kunden in allen Sparten im Programm. Ausführliche Informationen, Bedingungen, Erläuterungen und Anfragemoauml;glichkeiten im Internet unter www.schomacker.de oder unter Telefon 040/36 98 49 0. Hamburger Yacht-Versicherung Katharinenhof Zippelhaus 2 20457 Hamburg Telefon 040/3698490 Fax 040/36984911 info@schomacker.de Ansprechpartner: Volker Reichelt, Andreas Medicus
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| PRESSEMITTEILUNG 11/01/2005 Charterversicherungen auf einen Blick Die Hamburger Yacht-Versicherung hat ihr Angebot für Charterversicherungen noch attraktiver gemacht. Unter dem Motto "Kümmern Sie sich um Ihren Urlaub - für Ihre Sicherheit sorgen wir" wird die Hamburger Yacht-Versicherung zur boot 2005 in Düsseldorf eine neue, übersichtliche Broschüre mit allen wichtigen Absicherungen für die Chartercrew präsentieren. Der Charterer kann sich schnell und umfassend über Details und Prämien der einzelnen Versicherungen informieren. Alle Charterversicherungen werden verständlich erklärt und koauml;nnen dank vorbereiteter Überweisungsträger direkt abgeschlossen werden. Mit der Einzahlung der Prämie für das jeweils gewünschte Versicherungsangebot erhält die Chartercrew Deckungsschutz ab dem angegebenen Datum. Die Hamburger Yacht-Versicherung empfiehlt den Abschluss von Skipper-Haftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Garantieleistung zur Absicherung von Yachtcharterkautionen. Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung wurde überarbeitet und noch mehr dem Charteralltag angepasst. Statt einer vierwoauml;chigen Charter einmal jährlich sind jetzt 6 Wochen moauml;glich - verteilt über den Zeitraum eines Jahres. Damit sich Skipper keine Sorgen um den Versicherungsschutz machen müssen, lässt sich die Versicherung auf Wunsch automatisch verlängern. Die Broschüre kann unter Tel. 040/3698490 bei der Hamburger Yacht-Versicherung angefordert werden. Ab Mitte Januar wird das gesamte Versicherungspaket im Internet unter www.schomacker.de zum Download zur Verfügung stehen. Die Charterversicherungen der Hamburger Yacht-Versicherung sind bei vielen Vercharterern erhältlich und koauml;nnen dort direkt mit der Buchung des Chartertoauml;rns abgeschlossen werden. boot Düsseldorf: Halle 5, Stand B 32
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PRESSEMITTEILUNG 16/02/2004 Die Hamburger Yacht-Versicherung weist darauf hin, dass auch für nicht zulassungspflichtige Trailer die Gefährdungshaftung gilt - analog wie für Kraftfahrzeuge. Bereits der Besitz eines Trailers kann damit eine potentielle Gefährdung von Dritten bedeuten. Hier gilt also ein anderes Recht als zum Beispiel für Yachten, wo es auf das Verschuldensprinzip ankommt. Der Gesetzgeber führte diese Regelung zum Opferschutz ein. Der Eigentümer eines nicht zulassungspflichtigen Trailers geht ohne entsprechende Absicherung ein enormes Risiko ein, da er für alle Schäden, die durch seinen Trailer verursacht werden, haftbar gehalten werden kann. Konkret bedeutet das für den Trailerbesitzer, dass er auch dann für Schäden haftet, wenn der Trailer ohne sein eigenes Zutun bewegt wird - beispielsweise, weil Dritte mit dem Trailer Schäden an fremdem Eigentum verursachen - ganz gleich, ob der Trailer von Hand oder mit einem Kfz bewegt wird. Auch das Verursachen von Schäden durch die Einwirkung von Wind oder anderen Kräften, die einen Trailer in Bewegung setzen koauml;nnten, geht jetzt zu Lasten des Halters. Die Hamburger Yacht-Versicherung bietet eine spezielle Deckung für den Trailer an - für nur € 14,00 netto im Jahr als Zusatz zur bestehenden Yacht-Haftpflicht-Versicherung. Die Deckungssumme beträgt € 50 Millionen. "Damit ist jeder Trailerbesitzer auf der sicheren Seite", so ein Sprecher der Hamburger Yacht-Versicherung. Telefonische Auskünfte erteilt gern das Team der Hamburger Yacht-Versicherung. Zusätzlich sind diese Informationen im Internet unter www.schomacker.de abzurufen.
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PRESSEMITTEILUNG 05/02/2004 Unter diesem Motto startet die Hamburger Yacht-Versicherung mit der Aktion Freundschaftswerbung in die nächste Wassersport-Saison. Jede Vermittlung eines neuen Kunden, der eine Yacht-Kasko-Versicherung bei der Hamburger Yacht-Versicherung abschließt, wird mit Bargeld belohnt - bis zu €; 75,00 winken dem Vermittler. Die Hoauml;he der Werbeprovision richtet sich nach der Hoauml;he der Versicherungssumme und damit der Prämie des neuen Vertrages. Die große Zahl der Weiterempfehlungen von bestehenden Kunden hat die neue Aktion ins Leben gerufen. Diese Aktion ist auch ein Dankeschoauml;n an unsere Kunden. Man verlässt sich gern auf die Empfehlung eines Bekannten, gerade beim Abschluss einer Versicherung - dieses Vertrauen in unsere Leistungen werden wir in Zukunft mit der Übersendung eines Schecks belohnen," berichtet Volker Reichelt, Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung. Telefonische Auskünfte erteilt das Team der Hamburger Yacht-Versicherung - Angebotsanfragen und eine Checkliste zum Vergleich mit der bestehenden Versicherung stehen im neuen Internet-Auftritt unter www.schomacker.de zum Download zur Verfügung.
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PRESSEMITTEILUNG 16/02/2004 Die Hamburger Yacht-Versicherung weist darauf hin, dass auch für nicht zulassungspflichtige Trailer die Gefährdungshaftung gilt - analog wie für Kraftfahrzeuge. Bereits der Besitz eines Trailers kann damit eine potentielle Gefährdung von Dritten bedeuten. Hier gilt also ein anderes Recht als zum Beispiel für Yachten, wo es auf das Verschuldensprinzip ankommt. Der Gesetzgeber führte diese Regelung zum Opferschutz ein. Der Eigentümer eines nicht zulassungspflichtigen Trailers geht ohne entsprechende Absicherung ein enormes Risiko ein, da er für alle Schäden, die durch seinen Trailer verursacht werden, haftbar gehalten werden kann. Konkret bedeutet das für den Trailerbesitzer, dass er auch dann für Schäden haftet, wenn der Trailer ohne sein eigenes Zutun bewegt wird - beispielsweise, weil Dritte mit dem Trailer Schäden an fremdem Eigentum verursachen - ganz gleich, ob der Trailer von Hand oder mit einem Kfz bewegt wird. Auch das Verursachen von Schäden durch die Einwirkung von Wind oder anderen Kräften, die einen Trailer in Bewegung setzen koauml;nnten, geht jetzt zu Lasten des Halters. Die Hamburger Yacht-Versicherung bietet eine spezielle Deckung für den Trailer an - für nur € 14,00 netto im Jahr als Zusatz zur bestehenden Yacht-Haftpflicht-Versicherung. Die Deckungssumme beträgt € 50 Millionen. "Damit ist jeder Trailerbesitzer auf der sicheren Seite", so ein Sprecher der Hamburger Yacht-Versicherung. Telefonische Auskünfte erteilt gern das Team der Hamburger Yacht-Versicherung. |
PRESSEMITTEILUNG 05/02/2004 Unter diesem Motto startet die Hamburger Yacht-Versicherung mit der Aktion Freundschaftswerbung in die nächste Wassersport-Saison. Jede Vermittlung eines neuen Kunden, der eine Yacht-Kasko-Versicherung bei der Hamburger Yacht-Versicherung abschließt, wird mit Bargeld belohnt - bis zu € 75,00 winken dem Vermittler. Die Hoauml;he der Werbeprovision richtet sich nach der Hoauml;he der Versicherungssumme und damit der Prämie des neuen Vertrages. Die große Zahl der Weiterempfehlungen von bestehenden Kunden hat die neue Aktion ins Leben gerufen. Diese Aktion ist auch ein Dankeschoauml;n an unsere Kunden. Man verlässt sich gern auf die Empfehlung eines Bekannten, gerade beim Abschluss einer Versicherung - dieses Vertrauen in unsere Leistungen werden wir in Zukunft mit der Übersendung eines Schecks belohnen," berichtet Volker Reichelt, Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung. Telefonische Auskünfte erteilt das Team der Hamburger Yacht-Versicherung - Angebotsanfragen und eine Checkliste zum Vergleich mit der bestehenden Versicherung stehen im neuen Internet-Auftritt unter www.schomacker.de zum Download zur Verfügung.
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PRESSEMITTEILUNG 22/12/2003 Umzug in neue Räume Zum 1. Februar 2004 wird die Hamburger Yacht-Versicherung neue Büroräume beziehen. Die Nähe zum Wasser bleibt: Vom Roauml;dingsmarkt geht es in das Zippelhaus 2 ins historische Quartier nahe der Katharinenkirche, mit Blick auf die Speicherstadt. Unsere Crew wächst - und damit auch unser Platzbedarf," sagt Volker Reichelt, Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung. Wir freuen uns, dass uns weiterhin frischer Elbwind um die Nase weht." Für Kunden ist der neue Firmensitz gut zu erreichen: Entweder auf eigenem Kiel bis zum City-Sporthafen, von dort ist es nur noch ein kleiner Spaziergang an der Kulisse der Speicherstadt entlang, mit dem Auto parallel zur Ost-West-Straße zum Zippelhaus. oder mit oauml;ffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn-Linie 1, Meßberg). Die neue Anschrift lautet ab 1.Februar: Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg. Telefon- und Faxnummern bleiben unverändert bestehen. Kontakt: Hamburger Yacht-Versicherung Volker Reichelt, Andreas Medicus Ab 1. Februar: Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg Tel. 040/36 98 49 0, Fax 040/36 98 49 11 info@schomacker.de www.schomacker.de
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PRESSEMITTEILUNG 22/12/2003 |
PRESSEMITTEILUNG 15/12/2003 Versicherungsbedingungen sind sicher nicht die liebste Lektüre eines Skippers. Doch bieten sich die Wintermonate an, den optimalen Versicherungsschutz für Yacht und Eigner zu finden oder zu überprüfen. Die Hamburger Yacht-Versicherung macht jetzt auf die feinen Unterschiede in den Bedingungen der Versicherer aufmerksam. Dazu ein realistisches Fallbeispiel: Eine Yacht wird durch einen Brand im Winterlager zum Totalverlust, die Reparatur lohnt sich nicht mehr. Der Versicherer setzt Restwerte für den ausgelagerten Mast und einen Teil der Ausrüstung an. Diese Summe wird von der Auszahlung der Versicherungssumme abgezogen. Leider findet sich jedoch kein Käufer, so dass der Eigner auf den Resten, die er auch für ein neues Schiff nicht unbedingt verwenden kann, sitzen bleibt. Gegen dieses Dilemma hilft eine kleine, aber feine Formulierung in den Bedingungen: Es sollten nur die tatsächlich erzielbaren Restwerte" abgezogen werden. Erst dann, wenn es einen tatsächlichen Käufer für die Reste gibt, wird der Restwert auch angerechnet. Nur so kann der Eigner sicher sein, im boauml;sen Fall des Falles die vollständige Auszahlung erwarten zu koauml;nnen. Bei der Hamburger Yacht-Versicherung ist diese Formulierung in den Bedingungen neben vielen anderen wichtigen Vorteilen für den Yachteigner selbstverständlich eingeschlossen. Auch die unanfechtbare Feste Taxe (der vertraglich vereinbarte Versicherungswert, der über die gesamte Laufzeit des Vertrags bestehen bleibt - es sei denn, der Eigner korrigiert die Summe!) ist ein unbedingtes Muss für jeden Yachteigner. Gern stellt die Hamburger Yacht-Versicherung eine ausführliche Checkliste mit allen wichtigen Punkten zur Yachtversicherung zur Verfügung, damit jeder Eigner seinen Versicherungsschutz selbst überprüfen kann.
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PRESSEMITTEILUNG 20/11/2003
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PRESSEMITTEILUNG 2/5/2003
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PRESSEMITTEILUNG 11/03/2003
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| PRESSEMITTEILUNG 11/03/2003 Rundum Sorglos Chartern Mit der Ankunft im Urlaubshafen muss ein Charterer in den meisten Fällen vor Übernahme der Charteryacht eine Kaution hinterlegen. Entsteht während des Toauml;rns ein Schaden an der Yacht, behält das Charterunternehmen die Kaution ein. Mit einem neuen Produkt deckt die Hamburger Yacht-Versicherung nun dieses finanzielle Risiko der Urlaubscrew ab. Die Garantieleistung zur Absicherung von Yachtcharterkautionen ersetzt den einbehaltenen Kautionsbetrag nach einem Schaden, z.B. einer Grundberührung mit der Charteryacht. Die neue Kautionsversicherung ist unkompliziert und transparent für den Charterer. Drei Prämienkategorien decken die marktüblichen Kautionen ab. Mit einem unbürokratischen Antrag und gleichzeitiger Zahlung der Prämie an die Hamburger Yacht-Versicherung nach Buchung des Chartertoauml;rns wird die Kautionsversicherung abgeschlossen. Die Prämien gestalten sich je nach Hoauml;he der hinterlegten Kaution. Im Unterschied zu vielen anderen Produkten am Markt enthält diese Kautionsversicherung keine Selbstbeteiligung im Schadenfall und sichert der Crew auch im Falle eines Falles ein sorgloses Urlaubsende. Andreas Medicus von der Hamburger Yacht-Versicherung: "Die meisten Charterer sind umsichtige Skipper - die Kautionsversicherung ist daher sicherlich kein Freifahrtschein, um Schäden zu verursachen, sie soll vielmehr die Crew im Unglücksfall absichern. So werden Streitigkeiten sowohl für die Crew als auch für das Charterunternehmen vermieden." Die Kautionsversicherung ergänzt die Reihe der Charterversicherungen des Hamburger Unternehmens. Neben dieser ist eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung und eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung speziell für Charterreisen im Programm. |
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