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FAQ Yacht- Bootsversicherungen

FAQ

1. Worauf muss ich beim Vertragsabschluss achten?

a) Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben wurde. Daten, die Ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt sind (beispielsweise die CE-Nummer) reichen Sie bitte kurzfristig nach.

b) Prüfen Sie Ihre Versicherungsdokumente nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und teilen Sie uns eventuelle Änderungswünsche unverzüglich mit.

c) Tragen Sie dafür Sorge, dass die Erstprämie unverzüglich gezahlt wird. Sollten Sie für längere Zeit abwesend sein, können Sie uns gerne ein SEPA-Lastschriftrahmenmandat erteilen.

2. Was passiert, wenn ich die Zahlung der Erstprämienrechnung versäume?

a) Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, erlischt der Versicherungsschutz nach §37 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) rückwirkend per Vertragsbeginn.

b) Der Versicherer kann die Prämie für den Zeitraum einer erteilten vorläufigen Deckung einfordern.

3. Welche Versicherungen gibt es?

a) Yacht-Kasko-Versicherung (für Schäden an dem versicherten Schiff)

b) Yacht-Haftpflicht-Versicherung (für Schäden, die Sie mit Ihrem Schiff einer dritten Person schuldhaft zufügen)

c) Insassen-Unfall-Versicherung (für Personenschäden der Bootsinsassen)

d) Yacht-Rechtsschutz-Versicherung (für Streitigkeiten / Rechtsan-waltskosten rund um Ihr Schiff) e) Bitte prüfen Sie den jeweiligen Umfang Ihrer gewählten Versicherung(en).

Unter den genannten Oberbegriffen gibt es zahlreiche Versicherungsvarianten. Bei Fragen dazu rufen Sie uns bitte an, damit wir gemeinsam den richtigen Versicherungsschutz für Sie und Ihre Yacht festlegen können.

4. Sind das Winterlager und die damit zusammenhängenden Transporte mitversichert?

a) Ihr Schiff ist gemäß Ziffer 1 der Bedingungen auch im Winterlager (egal ob Freilager oder Halle), beim Anlandnehmen und beim Zuwasserlassen sowie bei allen damit zusammenhängenden Transporten versichert.

b) Andere Transporte (z.B. Urlaubstransporte von der Ostsee ans Mittelmeer), sind nur dann versichert, wenn diese ausdrücklich in der Police genannt sind oder uns vor Risikobeginn angezeigt werden.

5. Wie ist die Kündigungsfrist?

a) Die Kündigungsfrist zur Yacht- Kasko-, zur Yacht-Haftpflicht- und zur Insassenunfallversicherung beträgt einen Monat zur nächsten Fälligkeit. Zur Rechtsschutz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zur Fälligkeit.

6. Was passiert, wenn ich mein Boot verkaufe?

a) Sofern Sie Ihr Boot verkaufen, teilen Sie uns dieses bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers mit. Gern können Sie uns eine Kopie des Kaufvertrages per Post, Fax oder E-Mail zukommen lassen.

b) Die Yacht-Kaskoversicherung geht kraft Gesetz auf den Erwerber über, welcher unverzüglich von uns darüber informiert wird. Diesem steht ein Sonderkündigungsrecht zu, von welchem er innerhalb eines Monats nach Zugang unseres Schreibens Gebrauch machen kann. Aus Sicherheitsgründen wird der Vertrag mit Versand des Schreibens zeitgleich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist von uns gegenüber dem Erwerber gekündigt. Sollte dieser sich nicht mit uns in Verbindung setzen, erlischt Ihr Vertrag folglich nach Ablauf der Frist. Erst dann kann eine Abrechnung durch uns vorgenommen und die unverbrauchten Prämien zurücküberwiesen werden.

c) Alle anderen Versicherungen gehen nicht auf den Erwerber über, d.h. der Versicherungsschutz erlischt sofort.

d) Bitte beachten Sie, dass als Abrechnungsdatum frühestens der Tag der Bekanntgabe des Verkaufs bzw. sofern der Eigentumsübergang erst in der Zukunft stattfindet, dieses Datum genommen werden kann. Rückwirkende Erstattungen, die aus verspäteter Meldung resultieren, können nicht erfolgen.

e) Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Mindestprämie, Erstattungen sind daher leider nicht möglich.

7. Was ist, wenn sich das Fahrtgebiet ändert?

a) Verlegen Sie Ihr Schiff in ein anderes Fahrtgebiet, als das in der Police dokumentierte, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen, da es sich hierbei um eine Gefahrerhöhung handeln kann.

b) Sie erhalten kurzfristig einen Änderungsvorschlag zur Anpassung Ihres Vertrages.

8. Wie sind Trailer, Außenborder und Boot zu sichern?

a) Der Trailer ist mit einem geeigneten Kastenschloss, einer Radkralle oder einer gleichwertigen Vorrichtung zu sichern.

b) Der Außenborder ist mit einem speziellen Außenborderschloss zu sichern. Wir empfehlen Schlösser von z.B. Double Lock oder Abus.

c) Schiffe (Achtung: für JetSki gelten Sonderregelungen) schließt man in der Regel nicht an. Eine übliche Vertäuung reicht aus. Sofern Sie Ihr Schiff dennoch mit einer Kette zusätzlich am Steg sichern, begrüßen wir dieses sehr – das ist jedoch keine Auflage.

9. Dürfen andere Personen das Boot fahren?

a) Generell ist es erlaubt, dass andere Personen (beispielsweise Freund/in, Ehefrau/-mann, Kind) als der Versicherungsnehmer das Boot führen. Nicht mitversichert ist die Vermietung gegen Entgelt, hierzu bedarf es einer vorherigen Vertragsanpassung.

b) Beachten Sie jedoch Ziffer 4.10. der YKB 2014, wonach Schäden, die entstehen, wenn der Führer des versicherten Fahrzeugs nicht im Besitz des für das Fahrzeug und das Fahrtgebiet vorgeschriebenen amtlichen Führerscheins ist, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

10. Darf ich Regatta oder Einhandsegeln?

a) Regattasegeln gilt mitversichert, dennoch sollten Sie immer vorsichtig segeln und sich lieber defensiv verhalten, als eine schwere Havarie mit Ihrem Schiff zu riskieren.

b) Einhandsegeln gilt ebenfalls mitversichert, stellt aber besondere Anforderungen an den/die Skipper/in dar, damit diese/r die Regeln der guten Seemannschaft einhalten kann (z.B. regelmäßig Ausguck zu gehen).

11. Was ist, wenn ich Modernisierungs- /Sanierungsmaßnahmen am Schiff vornehme?

a) Der Austausch von beispielsweise Segeln, die Erneuerung eines Teakdecks, der Ersatz eines Motors, usw. stellen nicht zwingend eine Wertsteigerung dar, die eine Erhöhung der Festen Taxe nach sich ziehen muss. Es handelt sich hierbei vielmehr oft um Werterhaltungsmaßnahmen, die die Feste Taxe auch nach Jahren der Nutzung des Schiffes rechtfertigen. Bei Fragen dazu sprechen Sie uns an.

12. Umbauten / Änderungen

a) Namensänderungen, Fahrtgebietsänderungen, Austausch des Motors etc. (vergleiche Antragsdaten) unterliegen einer Anzeigepflicht. Insbesondere bei Außenbordmotoren, die mit einer separaten Versicherungssumme in der Police aufgeführt sind, ist es wichtig, dass der aktuell genutzte Motor aufgeführt wird.

13. Wie lange gilt eigentlich die Feste Taxe (die Versicherungssumme) Ihres Vertrages?

a) Unsere Unanfechtbare Feste Taxe gilt für eine unbefristete zeitliche Dauer.

b) Wir empfehlen Ihnen dennoch, die Höhe nach 5-10 Jahren zu überprüfen. Sprechen Sie uns gerne jederzeit darauf an. Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie.

14. Woher bekomme ich die internationale Haftpflichtversicherungsbestätigung?

a) Die Internationale Haftpflichtbestätigungskarte können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern. Diese sind – je nach Versicherer – 1 bis 3 Jahre gültig. Ein automatischer Versand der Bestätigungen erfolgt nicht. Bitte fordern Sie die Haftpflichtbestätigung nach Ablauf erneut an.

15. Was mache ich, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?

a) Ändern Sie Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung bei einem vereinbarten Lastschrifteinzug, so teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig mit. Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage oder eine Lastschriftrückgabe müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.

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