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Yacht-Kasko-Versicherung (Bootskasko)

Die Bootskasko Versicherung

schützt Sie vor finanziellen Risiken aus Schäden an Ihrer eigenen Yacht – z.B. durch Grundberührungen, Kollisionen etc.. Im Prinzip sind bei der Bootskasko also Schäden versichert, die durch äußere Einwirkung auf das Boot entstehen können.

Früher waren in den Bedingungen der Bootskasko Policen noch einzelne Gefahren aufgeführt. Nachdem wir in der Bootskasko die Allgefahrendeckung eingeführt hatten, wurde die Deckung deutlich erweitert und die Bedingungen viel übersichtlicher.

...so ist bei unserer Bootskasko im Prinzip alles gedeckt, bis auf bestimmte Ausschlüsse:

In unseren aktuellen Yacht Kasko Bedingungen (YKB 2014) sind unter §4 alle Versicherungsausschlüsse aufgeführt: Grob zusammengefasst handelt es sich um Schäden am Boot, die durch Sie vorsätzlich oder grob Fahrlässig (dann oft "Quotelung" = Teilzahlung) herbei geführt werden. Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse und auch Kernenergieschäden. Witterungsschäden (Regen, Schnee, Frost, Sonneneinwirkung), Fäulnis, Schäden durch Ungeziefer, Schimmel, Ratten und Mäuse sind als Folgeschaden eines versicherten Ereignisses versichert.

Übrigens: Vandalismus ist nicht in unseren Ausschlüssen, somit ist dieses Schadenereignis gedeckt! Die oben exemplarisch aufgelisteten Ausschlüsse sind typisch für die Bootskasko und wenn Sie einen Versicherer finden, der diese Ereignisse deckt, dann freuen wir uns auf Ihren Hinweis. 

Kommt es zu Schäden an Bauteilen durch gewöhnlichen Gebrauch (durch Abnutzung) oder Konstruktions- bzw. Materialfehlern, sind die daraus entstehenden Folgeschäden versichert. Das ist wichtig, weil Sie sonst ggf. auch keine Deckung für Ihren Mastschaden haben, wenn der Bolzen oder die Wante / das Stag aufgrund Altersermüdung bricht.

Selbstverständlich sind Schäden durch äußere Einwirkungen wie Feuer, Sinken, Diebstahl usw. versichert. Innere Maschinenschäden (Kolbenfresser, defekte Zylinderkopfdichtung) sind bei uns bei bis zu 3 Jahre alten Booten ohne Zuschlag automatisch mitversichert, ansonsten ist eine verlängerte Deckung gegen Aufpreis für Boote bis 15 Jahre mit der erweiterten Maschinenschadendeckung möglich.

Thema Allgefahrendeckung (Interviewausschnitt)

A. Medicus, A. Haasse und Ü. Uzun im Gespräch an den Hamburger Landungsbrücken

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Thema "Unanfechtbare Feste Taxe" (Interviewausschnitt)

A. Haasse, A. Medicus und Ü. Uzun von Charterbar

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Was bedeutet die "Unanfechtbar" feste Taxe bei unserer Bootskasko ?

Die sog. “Taxe” ist nach dem sog. Versicherungsvertragsgesetz (§76 VVG) als die Summe des vereinbarten Versicherungswerts (=Versicherungssumme) definiert. Dort heißt es weiter:

“ Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich.“

Anders ausgedrückt: Kommt es zu einem Totalschaden, ist die im Antrag (Police) eingetragene Versicherungssumme fällig ("feste Taxe"), es sei denn, der Versicherer macht einen sog. Zeitwert nach §76 VVG geltend. So erhalten Sie nach einigen Jahren Vertragslaufzeit bei vielen anderen Bootsversicherern (!) am Ende nur noch einen Teilbetrag der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

Bei uns werden nachträgliche Zeitwertabzüge ausgeschlossen, deswegen sprechen wir bei unserer Bootskasko von einer "Unanfechtbaren festen Taxe"!

Dafür stehen wir: Die Versicherungsprämie wird maßgeblich von der angegebenen Taxe (Versicherungssumme) bestimmt und gilt somit solange die Police besteht und Sie dafür bezahlen. Kommt es innerhalb der Vertragslaufzeit zu einem Totalschaden, haben Sie als Versicherter dann auch ein Recht, diese Summe im Ganzen ausgezahlt zu bekommen.

Natürlich kommt es bei uns auch zu keinen Abzügen, wenn nach einem Teilschaden ein altes Bauteils durch ein neues ersetzt wird. Werden Neuteile verbaut und in Rechnung gestellt, so wird immer die volle Summe erstattet, unabhängig vom Alter des zu ersetzenden Bauteils.

Beispiele zur Bootskasko

 

Auch anhand unserer Checkliste können Sie sich von unseren praxisnahen Leistungen überzeugen und ggf. mit anderen Bootskasko-Bedingungen vergleichen.

Checkliste Bedingungen

Trotz Umsicht und guter Seemannschaft ist plötzlich nicht mehr genug Wasser unter dem Kiel – Sie laufen auf, Ihre Segelyacht kommt aus eigener Kraft nicht mehr frei. Sie werden abgeborgen, das Schiff muss aus dem Wasser gehoben und zur Werft transportiert werden. Die gesamten Kosten einschließlich Abbergen, Kranen und Transporte sind über Ihre Yacht-Kasko-Versicherung gedeckt. Sie tragen nur Ihre Selbstbeteiligung. Sind Sie mehr als fünf Jahre schadenfrei bei uns versichert, bleibt Ihr Schadenfreiheitsrabatt unverändert („Rabattretter“).

Ein Sachverständiger stellt später fest, dass ein nahezu neuer Wantenspanner Ihrer Segelyacht gebrochen ist – eindeutig ein Materialfehler! Die Kasko-Versicherung trägt den gesamten Schaden, einschließlich der Kosten für den Sachverständigen. Nicht bezahlt wird der Wantenspanner – denn in den Bedingungen sind Materialschäden ausgeschlossen – aber nicht der daraus entstehende Schaden!

Online Bootsdaten eingeben oder anrufen

Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir können Ihnen ein Angebot telefonisch machen oder Sie nutzen unseren Bootsversicherungs-Vergleich. Dieser berechnet unter bestimmten Kriterien Ihre Versicherungsprämie gleich online oder sendet uns Ihre Bootsdaten, damit wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit ein Angebot zukommen lassen können.



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