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Insolvenz-Versicherung

Bekommen Sie von Ihrem Vercharter auch einen Sicherungsschein ausgestellt? Ist die Insolvenz der ausländischen Basis auch über den Sicherungsschein abgedeckt ?

Viele Vercharterer schließen Mietverträge ab, die nach deutschem Recht nicht absicherungspflichtig sind, da der Vercharterer nicht Reiseveranstalter ist (der sonst übliche Sicherungsschein wird nicht ausgestellt). Diese Versicherungslücke kann durch unsere Insolvenz-Versicherung geschlossen werden:

Damit ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz des Charteryacht-Betreibers abgesichert.

Die Insolvenzversicherung kann nur in Verbindung mit unserer Reiserrücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Über den Aufpreis der Prämie gibt folgende Tabelle Aufschluss:

Wichtig: Es muss immer der volle Reisepreis abgesichert werden. Sofern der Charterer nur EUR 1.000,-- versichert, die Reise aber EUR 1.050,-- gekostet hat, ist die Versicherung null und nichtig. Die folgenden Prämien gelten für bis zu 8 Personen. Für 9-12 Personen bitten wir um eine telefonische Anfrage: Tel. 040/36 98 49 - 49
Reisecharterpreis (in EURO) Reiserücktritt
Reiseabbruch
inkl. Insolvenz
bis 1000,- 41,- EURO 55,- EURO
über 1000,- bis 1500,- 59,- EURO 83,- EURO
über 1500,- bis 2000,- 78,- EURO 102,- EURO
über 2000,- bis 3000,- 115,- EURO 147,- EURO
über 3000,- bis 4000,- 151,- EURO 190,- EURO
über 4000,- bis 5000,- 186,- EURO 230,- EURO
über 5000,- bis 6000,- 219,- EURO 268,- EURO
über 6000,- bis 8000,- 286,- EURO 355,- EURO
über 8000,- bis 10000,- 351,- EURO 440,- EURO
Die Prämien verstehen sich inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer & Gebühren.

Hier können Sie die Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Insolvenzversicherung abschliessen.