english site

Tel.: (040) 369 849-0
Fax: (040) 369 849-11

Freunde werben

Weitersagen! und
Geld verdienen

Partnerprogramm

für Ihre
Firma oder
Website

Bootsversicherung

Partner und Links

Ihr Feedback

sagen Sie uns Ihre Meinung

Überprüfen Sie Ihre Yachtversicherung!

Bei uns immer ein klares "Ja"!

Wie wird Ihre Versicherungssumme berechnet?

  1. Ist die Versicherungssumme auch als unanfechtbare "Feste Taxe" - ohne Einschränkungen wie Neuwert-Kaufpreis-Zeitwert - vereinbart?
  2. Gilt die feste Taxe ohne jegliche zeitliche Begrenzung, also für eine unbefristete Dauer?
  3. Ist der Einwand der Unterversicherung ausgeschlossen?
  4. Werden bei Ihrem Vertrag Schäden ohne Abzüge „Neu für Alt“ beglichen?
  5. Werden Schadenminderungskosten (z.B. Abbergen auf See) in voller Höhe ersetzt?

Was ist mitversichert?

  1. Sind Wrackbeseitigungskosten zusätzlich bis EUR 1,0 Mio. mitversichert?
  2. Ist die Winter-, Werft-, Reparaturliegezeit einschließlich der Winterlagertransporte, des Anlandnehmens und des Zuwasserlassens (Slippen, Kranen etc.) mitversichert?
  3. Ist eine Überschreitung des in der Police genannten Fahrtgebietes mitversichert?
  4. Ist die gesamte lose und fest verbundene nautische Ausrüstung versichert?
  5. Ist Inventar, Ausrüstung und Zubehör auch versichert, wenn es sich z.B. bei Ihnen zu Hause in einem verschlossenen Raum befindet und nicht an Bord ist?
  6. Können Straßentrailer und Winterlagerböcke mitversichert werden?
  7. Sind Persönliche Effekten automatisch prämienfrei bis 2% der Versicherungssumme, max. EUR 2.000,00, mitversichert?
  8. Sind Osmoseschäden innerhalb der ersten 48 Monate nach Fertigstellung der Yacht mitversichert?
  9. Ist eine Maschinenbruchversicherung innerhalb der ersten 36 Monate nach Fertigstellung der Yacht mitversichert?

Welche Rabatte können Sie nutzen?

  1. Erhalten Sie einen Rabatt von bis zu 40%?
  2. Behalten Sie Ihre erworbene Schadenfreiheitsrabatt, wenn Sie nach für schadenfreien Versicherungsjahren einen Schaden erleiden? (Haben Sie den Rabattretter?)
  3. Reduziert sich bei einem Schaden die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung um die Hälfte, sofern Sie sechs Jahre schadenfrei versichert waren?
  4. Entfällt die Rückstufung im Schadenfall bei Schäden durch Blitzschlag und bei durch Dritte verursachte Feuerschäden?

Was steht im Kleingedruckten?

  1. Viele Kaskoverträge listen spezielle Einzelgefahren auf (z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Strandung, das Brechen von Masten, Propeller und Wellenschäden etc.). Sieht Ihr Vertrag eine echte All-Gefahren-Deckung vor?
  2. Sind auch Schäden wie z.B. Kurzschluss, Überspannung, Glasbruch, Marderbiss im Winterlager oder ein bei Schräglage der Yacht herunter gefallenes Fernglas versichert?
  3. Ist das Reißen von Segeln auch dann versichert, wenn es keinen Sturm gibt?
  4. Sind Schäden, die durch Streikende, Aufruhr, Unruhen jeder Art, Landfriedensbruch und Plünderung entstehen, mitversichert?
  5. Ist das Regattarisiko automatisch mitversichert?
  6. Sind Übernachtungskosten oder Rückreisekosten zum Heimathafen mitversichert, wenn die Yacht einen Kaskoschaden erlitten hat?
  7. Entfällt die vertragliche Selbstbeteiligung bei Totalver- lust, Blitzschlag, Feuerschäden verursacht durch Drit- te, Schäden die in Gewahrsam eines Fuhrunterneh- mers / Spedition entstehen, Kollisionsschäden ver- schuldet allein durch Dritte, Schäden durch Einbruch- diebstahl, wenn sich das versicherte Fahrzeug in einem verschlossen Gebäude befindet und dieses auf- gebrochen wurde, Schäden an persönlichen Effekten?
  8. Sind an Deck verzurrte Gegenstände oder Beiboote auch gegen einfachen Diebstahl mitversichert?
  9. Sind Sie sicher, dass Sie keine unklaren Aus- schlüsse wie z.B. „Fahrt- und Seeuntüchtigkeit“, „nicht ordnungsgemäße Ausrüstung“ oder „ausrei- chende Bemannung“ in den Bedingungen haben?
  10. Wird bei Totalverlust nur der durch Verkauf tatsächlich erzielbare Restwert abgezogen?
  11. Ist bei Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler der Folgeschaden eingeschlossen?
  12. Ist bei einem Abnutzungsschaden nur das unmittelbar betroffene Teil vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Welcher Service wird Ihnen zusätzlich geboten?

  1. Stehen Ihnen im Schadenfall weltweit unabhängige Sachverständige zur Verfü;gung?
  2. Treffen Sie Ihren Versicherungsmakler auf den großen Bootsmessen in Hamburg (hanseboot), Düssel- dorf (boot) und Berlin (Boot und Fun)?
  3. Steht Ihnen eine ausführliche Internetseite mit wichtigen Tipps und Serviceleistungen zur Verfügung?
  4. Werden Sie persönlich beraten - vom Angebot bis zum Schadenfall?
  5. Bietet Ihr Versicherungsmakler Leistungen über die Yachtversicherung hinaus - wie z.B. gewerbliche und private Versicherungen etc.?
  6. Erhalten Sie auf Wunsch eine Bestätigung für einen erklärten Regressverzicht gegenüber Ihrem Winter- lager - bzw. Hafenbetreiber?


Sollten Sie auch nur eine Frage mit "NEIN" beantworten, sollten Sie...

 jetzt eine Anfrage stellen