Überprüfen Sie Ihre Yachtversicherung!
Bei uns immer ein klares "Ja"!
Wie wird Ihre Versicherungssumme berechnet?
- Ist die Versicherungssumme auch als unanfechtbare "Feste Taxe" - ohne Einschränkungen wie Neuwert-Kaufpreis-Zeitwert - vereinbart?
- Gilt die feste Taxe ohne jegliche zeitliche Begrenzung, also für eine unbefristete Dauer?
- Ist der Einwand der Unterversicherung ausgeschlossen?
- Werden bei Ihrem Vertrag Schäden ohne Abzüge „Neu für Alt“ beglichen?
- Werden Schadenminderungskosten (z.B. Abbergen auf See) in voller Höhe ersetzt?
Was ist mitversichert?
- Sind Wrackbeseitigungskosten zusätzlich bis EUR 1,0 Mio. mitversichert?
- Ist die Winter-, Werft-, Reparaturliegezeit einschließlich der Winterlagertransporte, des Anlandnehmens und des Zuwasserlassens (Slippen, Kranen etc.) mitversichert?
- Ist eine Überschreitung des in der Police genannten Fahrtgebietes mitversichert?
- Ist die gesamte lose und fest verbundene nautische Ausrüstung versichert?
- Ist Inventar, Ausrüstung und Zubehör auch versichert, wenn es sich z.B. bei Ihnen zu Hause in einem verschlossenen Raum befindet und nicht an Bord ist?
- Können Straßentrailer und Winterlagerböcke mitversichert werden?
- Sind Persönliche Effekten automatisch prämienfrei bis 2% der Versicherungssumme, max. EUR 2.000,00, mitversichert?
- Sind Osmoseschäden innerhalb der ersten 48 Monate nach Fertigstellung der Yacht mitversichert?
- Ist eine Maschinenbruchversicherung innerhalb der ersten 36 Monate nach Fertigstellung der Yacht mitversichert?
Welche Rabatte können Sie nutzen?
- Erhalten Sie einen Rabatt von bis zu 40%?
- Behalten Sie Ihre erworbene Schadenfreiheitsrabatt, wenn Sie nach für schadenfreien Versicherungsjahren einen Schaden erleiden? (Haben Sie den Rabattretter?)
- Reduziert sich bei einem Schaden die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung um die Hälfte, sofern Sie sechs Jahre schadenfrei versichert waren?
- Entfällt die Rückstufung im Schadenfall bei Schäden durch Blitzschlag und bei durch Dritte verursachte Feuerschäden?
Was steht im Kleingedruckten?
- Viele Kaskoverträge listen spezielle Einzelgefahren auf (z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Strandung, das Brechen von Masten, Propeller und Wellenschäden etc.). Sieht Ihr Vertrag eine echte All-Gefahren-Deckung vor?
- Sind auch Schäden wie z.B. Kurzschluss, Überspannung, Glasbruch, Marderbiss im Winterlager oder ein bei Schräglage der Yacht herunter gefallenes Fernglas versichert?
- Ist das Reißen von Segeln auch dann versichert, wenn es keinen Sturm gibt?
- Sind Schäden, die durch Streikende, Aufruhr, Unruhen jeder Art, Landfriedensbruch und Plünderung entstehen, mitversichert?
- Ist das Regattarisiko automatisch mitversichert?
- Sind Übernachtungskosten oder Rückreisekosten zum Heimathafen mitversichert, wenn die Yacht einen Kaskoschaden erlitten hat?
- Entfällt die vertragliche Selbstbeteiligung bei Totalver- lust, Blitzschlag, Feuerschäden verursacht durch Drit- te, Schäden die in Gewahrsam eines Fuhrunterneh- mers / Spedition entstehen, Kollisionsschäden ver- schuldet allein durch Dritte, Schäden durch Einbruch- diebstahl, wenn sich das versicherte Fahrzeug in einem verschlossen Gebäude befindet und dieses auf- gebrochen wurde, Schäden an persönlichen Effekten?
- Sind an Deck verzurrte Gegenstände oder Beiboote auch gegen einfachen Diebstahl mitversichert?
- Sind Sie sicher, dass Sie keine unklaren Aus- schlüsse wie z.B. „Fahrt- und Seeuntüchtigkeit“, „nicht ordnungsgemäße Ausrüstung“ oder „ausrei- chende Bemannung“ in den Bedingungen haben?
- Wird bei Totalverlust nur der durch Verkauf tatsächlich erzielbare Restwert abgezogen?
- Ist bei Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler der Folgeschaden eingeschlossen?
- Ist bei einem Abnutzungsschaden nur das unmittelbar betroffene Teil vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Welcher Service wird Ihnen zusätzlich geboten?
- Stehen Ihnen im Schadenfall weltweit unabhängige Sachverständige zur Verfü;gung?
- Treffen Sie Ihren Versicherungsmakler auf den großen Bootsmessen in Hamburg (hanseboot), Düssel- dorf (boot) und Berlin (Boot und Fun)?
- Steht Ihnen eine ausführliche Internetseite mit wichtigen Tipps und Serviceleistungen zur Verfügung?
- Werden Sie persönlich beraten - vom Angebot bis zum Schadenfall?
- Bietet Ihr Versicherungsmakler Leistungen über die Yachtversicherung hinaus - wie z.B. gewerbliche und private Versicherungen etc.?
- Erhalten Sie auf Wunsch eine Bestätigung für einen erklärten Regressverzicht gegenüber Ihrem Winter- lager - bzw. Hafenbetreiber?
Sollten Sie auch nur eine Frage mit "NEIN" beantworten, sollten Sie...

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