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Allgefahrendeckung, Feste Taxe

Versicherungssprache leicht gemacht

Anbieter von Yachtversicherungen sind davon überzeugt, dass ihre Bedingungswerke selbst erklärend und verständlich sind. In jeder Messesaison stellen wir fest, dass der Versicherungslaie dennoch mit der Materie überfordert ist. Aktuell zeigt das auch der Bedingungsvergleich in der Zeitschrift boote, Ausgabe 1/17. Mit viel Akribie hat die Redaktion 18 Angebote von Versicherungsunternehmen verglichen. Obwohl dort Experten am Werk waren, sind dennoch einige Details nicht ganz richtig dargestellt. Grundsätzlich hat die boote-Redaktion natürlich recht: eine Haftpflichtversicherung für die Yacht ist unerlässlich, aber auch auf eine Kaskoversicherung sollte nicht verzichtet werden. In beiden Fällen richten sich die Prämien nach Größe und Motorleistung bzw. Segelfläche. Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Anbieter nicht so sehr, wenn es allerdings ans Eingemachte geht, sollte man genauer hinschauen. Ganz wichtig ist eine umfassende Allgefahrendeckung, die über die gesamte Laufzeit des Vertrages gilt. Bei dieser Deckung werden die Ausschlüsse genau benannt. Im Umkehrschluss ist alles, was nicht ausgeschlossen ist, versichert. Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Unanfechtbare Feste Taxe. Viele Anbieter nennen eine feste Taxe, allerdings ist dieser Begriff nicht geschützt. Auch hier gilt es, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, die Unanfechtbare Feste Taxe muss über die gesamte Laufzeit gelten. Also auch in fünf, zehn oder 25 Jahren noch komplett ausgezahlt werden, es sei denn, die Versicherungssumme wurde zwischenzeitlich durch den Eigner geändert.

In der Tabelle auf Seite 76/77 in boote 1/17 wird unsere Allgefahrendeckung auf 36 Monate für neue Schiffe begrenzt - das ist falsch. Schiffe, egal ob neu oder älter, haben selbstverständlich eine unbegrenzte Laufzeit der Allgefahrendeckung über die gesamte Vertragslaufzeit. Für werftneue Yachten gibt es einen Bonus: eine Maschinenschadenversicherung für innere Betriebsschäden ist für 36 Monate zusätzlich kostenfrei enthalten. Für ältere Boote oder nach Ablauf der drei Jahre kann diese Versicherung zusätzlich abgeschlossen werden.

Auch in den Fahrtgebieten geht es schnell ins Detail: Sollen es wirklich nur Europäische Binnengewässer sein? Oder eben doch auch mal das Mittelmeer? Manchmal macht die Prämie keinen großen Unterschied und es ist ratsam, das größere Fahrtgebiet zu wählen. In unseren Angeboten ist das Fahrtgebiet „serienmäßig“ größer. Wer sich tatsächlich in kleinerem Rahmen bewegt, erhält eine Ermäßigung von 10%.

Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten können schnell sehr hoch werden, beispielsweise falls die Yacht sinkt oder strandet und aufwändig gekrant werden muss. Eine entsprechend ausreichende Summe, mindestens sechsstellig, zusätzlich zur Versicherungssumme sollte solche Eventualitäten abdecken. Läuft dann auch noch Öl aus und verschmutzt Gewässer, wird dies über die Yacht-Haftpflichtversicherung reguliert.

Wir empfehlen allen Eignern, das persönliche Gespräch zu suchen und die Versicherungsbedingungen abzuklopfen. Wenn ein Anbieter unwirsch auf detaillierte Fragen reagiert: Lieber die Finger weg und weitersuchen. Die Bootsmesse in Düsseldorf vom 21. bis zum 29. Januar bietet sich zum Besuch der Anbieter an. Uns finden Sie in Halle 11, Stand H21.

Unsere Crew berät auch, ob ein bestehender Vertrag noch der richtige ist - oder ein Wechsel Sinn macht.

Anlage:
Foto: Strandung
Bildnachweis: www.schomacker.de

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