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Pech im Urlaub

Welche Versicherung zahlt was?

Ein toller Segeltag, gute Stimmung an Bord und dann das: Es kracht gewaltig. Ist jetzt die Erholung futsch? Droht finanzielles Ungemach? „Nicht doch“, so Katja Pilski vom Charterteam der Hamburger Yacht- Versicherung, den Experten für die Absicherungen von Chartertörns.

„Mit der richtigen Versicherung ist das alles gar kein Problem“, sagt die Expertin. Schäden, die an der Charteryacht entstehen, sind in der Regel durch die Yacht­Kasko­Versicherung des Vercharterers abgesichert. Die Selbstbeteiligung für diese Deckung entspricht im Normalfall der zu hinterlegenden Kaution. Dieser Betrag kann aber durchaus im vierstelligen Bereich liegen. Daher macht es Sinn, mit einer Kautionsversicherung auf Nummer Sicher zu gehen. Mit einem relativ geringen Prämienbetrag ist das Risiko, einige Tausend Euro zu verlieren, leicht abzudecken. Gut zu wissen: die Hamburger Yachtversicherung ist der einzige Anbieter auf dem Markt, der die komplette Kautionshöhe ohne Abzug einer Selbstbeteiligung erstattet.

Es kann aber auch vorkommen, dass die Yacht­Kasko­Versicherung des Eigners, respektive des Vercharterers, den Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit teilweise oder aber komplett ablehnt. Dann kommt die Skipperhaftpflicht­Versicherung ins Spiel. Diese übernimmt Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Aber auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegen Skipper und Crew ist auf diese Deckung Verlass.

Bei deutschen Versicherern gibt es bei der Bootshaftpflicht­Versicherung in der Regel keine Selbstbeteiligung. Es ist aber gerade im Ausland nicht unüblich, dass auch bei Schäden an Dritten eine „Selbstbeteiligung“ zu zahlen ist. Über die bereits erwähnte Kautionsversicherung ist dieser Teil nicht abgesichert, da es sich gegebenenfalls nicht um einen Schaden am gecharterten Boot handelt.

Gut beraten ist in diesem Fall, wer eine Skipperhaftpflicht­Versicherung abgeschlossen hat. Bei der Hamburger Yacht­Versicherung besteht auch in diesem Fall Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung.

Ein wichtiger Punkt in der Skipperhaftpflicht­Versicherung: Personenschäden sind ebenfalls gedeckt. Sollte zum Beispiel durch einen Fehler vom Skipper, der eine Untiefe übersieht, ein Crewmitglied über Bord gehen und sich verletzen, ist der Skipper zumindest im Hinblick auf finanzielle Ansprüche der Crew durch die Skipperhaftpflicht­Versicherung bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro abgesichert. Dabei sind auch Ansprüche der gesamten Crew untereinander gedeckt.

Interessant sind auch die zusätzlichen Leistungen in der Reiserücktrittskosten­Versicherung: Fällt der Skipper beispielsweise unerwartet wegen Krankheit aus und kein anderes Crewmitglied ist in der Lage, das Schiff zu führen, ist der komplette Törn abgesichert. Fällt nur ein Crewmitglied aus einem versicherten Grund aus, erstattet die Reiserücktrittskosten­Versicherung dessen Anteil. Der Reiseabbruch ist bei der Hamburger Yacht­Versicherung immer inklusive. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten, z. B. Stornierung des Fluges oder notwendige Hotelübernachtungen, sind in den Leistungen enthalten. Auf Wunsch gibt es im Zusammenhang mit der Reiserücktrittskosten­Versicherung den Einschluss des Insolvenzschutzes. Leider sind in diesem Bereich in letzter Zeit häufiger Schäden zu beklagen.

Der Abschluss aller Charterversicherungen des Hamburger Fachmaklers ist schnell und unkompliziert online zu erledigen. Mit einer Zahlung per PayPal können Skipperhaftpflicht­ und Kautionsversicherung zur Not sogar noch am Steg unmittelbar vor dem Start des Törns mit dem Handy oder Tablet abgeschlossen werden.

 

Mehr Informationen
Hamburger Yachtversicherung Schomacker
Elke Spinneker
Katharinenhof, Zippelhaus 2
20457 Hamburg

eMail: elke.spinneker(at)schomacker.de
Tel.: 0170/5220333

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