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PRESSEMITTEILUNG 23/11/2009

Viel Wind um Sturm

Eigentlich ist die Definition genau festgelegt: Ab acht Beaufort spricht man von stürmischem Wind, ab neun Beaufort von Sturm. Doch was passiert, wenn einer Yacht die Segel reißen und der Versicherer mit Hinweis auf die Wetterberichte den Schaden ablehnt, da für den Ort zum besagten Zeitraum nur Windstärke sechs vermeldet wurde? Für den Eigner mit einer Kasko-Versicherung, die Einzelgefahren und damit „Sturm“ als gesondert benannte Gefahr versichert, sieht es schlecht aus –  er muss seine Segel selbst zahlen.

„In vielen Fällen zeigt sich die Wichtigkeit einer echten Allgefahrendeckung – aber hier ist es besonders eklatant“, so Volker Reichelt, Geschäftsführer der Hamburger Yacht-Versicherung. „Ist eine Versicherung mit Einzelgefahrennennung abgeschlossen, ist der Eigner in der Beweispflicht. Dieses Dilemma kann ihm bei der Allgefahrendeckung nicht passieren, denn hier sind tatsächlich alle Gefahren versichert – auch das Reißen von Segeln ohne Sturm.“

Überhaupt sind Segelyacht-Eigner gut beraten, ihre Kasko-Versicherung dahingehend zu überprüfen, ob Segel zu den versicherten Sachen zählen. Dazu Volker Reichelt: „In unseren Bedingungen sind die Segel selbstverständlich in den versicherten Sachen eingeschlossen.“

Eine wirkliche Allgefahrendeckung sichert den Eigner gegen alle Kasko-Schäden ab, die in der Praxis passieren. Es ist empfehlenswert, sich einen guten Versicherungsmakler zu suchen, der die Praxis selbst kennt und selbst als Wassersportler die wirklich wichtigen Versicherungen anbieten kann.

Gern informiert das Team der Hamburger Yacht-Versicherung über die Leistungen während der boot 2010 in Halle 11, Stand H 21.

Kontakt:
Hamburger Yacht-Versicherung
Ansprechpartner: Volker Reichelt, Andreas Medicus
Katharinenhof, Zippelhaus 2, 20457 Hamburg
Tel. 040/36 98 49 0, Fax 040/36 98 49 11
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