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Wir erleben jeden Tag aufs Neue spannende Herausforderungen und spektakuläre Neuigkeiten in der Versicherungsbranche. Einen kleinen Teil davon können Sie hier nachlesen. |
Richtig versichert im WinterlagerDer Gedanke, im Winterlager an der Versicherung zu sparen, weil das Schiff hoch und trocken liegt, kann ein furchtbarer Trugschluss sein. Die Risiken sind vielfältig und beginnen mit dem Kranen oder Slippen zum Ende der Saison: Zunächst ist zu klären, ob die Yachtversicherung alle Winter-, Werft- und Reparaturzeiten einschließt – inklusive Slippen, Kranen und der dazu gehörigen Transporte. Vergibt der Eigner den Transport an eine Spedition oder den Betreiber des Winterlagers, greifen zahlreiche Gesetze, die der Winterlagerbetreiber oder Transporteur beachten muss, so z.B. das Güterkraftverkehrsgesetz. Da die Haftungsfrage bei einem möglichen Schadenfall häufig schwierig ist, ist eine Yacht-Kasko-Versicherung, die auch Transporte von und zum Winterlager einschließt, unumgänglich. Im Falle eines Transportschadens, beispielsweise weil die Yacht aus dem Kran fällt, haftet zwar in den meisten Fällen der Transporteur, allerdings zahlt zur schnellen Abwicklung zunächst die Yacht-Kasko-Versicherung. Deren Versicherung nimmt den Verursacher in Regress. Bei einem positiven Ausgang werden die Selbstbeteiligung und der Schadenfreiheitsrabatt zurückerstattet. Ein weiteres, für viele gar nicht offensichtliches Problem kann durch eine Haftungsfreistellung im Rahmen der AGBs oder des individuell vereinbarten Einlagerungsvertrages entstehen, den eine Reihe von Einlagerungsbetrieben von ihren Kunden unterzeichnen lassen. Hierbei kann es sich um eine nicht unerhebliche Gefahrerhöhung für die Yacht-Versicherung handeln. Sofern diese im Fall eines durch den Winterlagerbetrieb verursachten Schadens keinen Regress gegen den Einlagerer durchführen kann, sollten entsprechende Ausschlussklauseln der Winterlagerbetreiber dem Yacht-Kasko-Versicherer immer angezeigt werden. Im Winterlager, gleich ob in der Halle oder im Freilager, können weitere Gefahren für die Yacht entstehen. Dies kann zum Beispiel ein Feuer sein, das durch Brandstiftung verursacht wurde. Ist ein Täter gefasst, ist in den meistens keine Entschädigung zu erwarten. Die Yacht-Kasko-Versicherung sollte neben einer ausreichend hohen Versicherungssumme, inklusive aller Ausrüstung und persönlichen Effekten auch weitere wichtige Punkte einschließen: Eine Absicherung gegen Streitigkeiten aus Winterlager- oder Reparaturverträgen bietet die Yacht-Rechtsschutz-Versicherung. Schließt der Eigner Vertrags-, Sachen- und Mieterrechtsschutz ein, sind nahezu alle Eventualitäten in einem möglichen Rechtsstreit abgesichert.
Während der boot 2011 steht das Messeteam der Hamburger Yacht-Versicherung an Stand H 21 in Halle 11 für alle Fragen rund um Yachten und Versicherungen zur Verfügung.Kontakt:
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