Sie befinden sich mit Ihrem gecharterten Boot im Ijsselmeer und sind unglücklich gestrandet. Das Boot selbst ist unbeschädigt geblieben. Allerdings fallen nicht unerhebliche „Berge- und Schleppkosten“ an. In der Regel tritt die Kaskoversicherung des Yachteigners ein, um diese Kosten zu übernehmen, allerdings werden Sie Ihre hinterlegte Kaution los sein. Wenn Sie die Kaution versichert haben, wird der Versicherer evtl. entgegnen, dass die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kautionsversicherung ein Schaden am Schiff ist, der hier nicht eingetreten ist. Diese Lücke schließt Ihre Skipperhaftpflichtversicherung, die für die Berge- und Schleppkosten im Rahmen des Vertrages aufkommt.
Ihr Boot gerät in Schwierigkeiten und Schlepp- bzw. Bergehilfe ist unumgänglich. Der Kaskoversicherer weigert sich aber, die Kosten dafür zu übernehmen. Sie sind gezwungen sich selbst um die Bergung zu kümmern. Da Sie als Skipper der Auftraggeber für die Bergung sind, können Sie mit nicht unerheblichen Kosten konfrontiert werden.
Derartige Risiken sind über die Skipper-Haftpflichtversicherung automatisch bis 25.000,00 EUR im Rahmen des Vertrages mitversichert.