- FAQ CHARTERVERSICHERUNGEN
- Reiserücktritt
- Skipperhaftpflicht
- Charterkaution
- Wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wurde, sind es 20 %, mindestens 25,-- Euro pro Person.
- Bei jedem anderen Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,-- Euro pro Person.
- Der Selbstbehalt entfällt, wenn aufgrund einer unerwartet schweren Krankheit eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde.
- Ja, aber nur, wenn die Buchung kurz vorher stattfand. Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung muss sofort bei Buchung der Reise erfolgen.
Der Schaden muss unverzüglich:
- per Telefon: 040 / 369849 - 49
- Fax: 040 / 369849 - 11
- Mail: charter@schomacker.de
- oder mit der Online-Schadenmeldung gemeldet werden.
Genaue Informationen finden Sie in unserem Kundenservicebereich oder in unserer Broschüre Versicherungen für Ihren Chartertörn“ auf Seite 42 – 43.
- Die erw. Skipperhaftpflicht-Versicherung gilt für ein Jahr.
- In dieser Zeit kann sie 6 Wochen genutzt werden.
Die Jahresdeckung - alle Typen – hat keine Beschränkung auf 6 Wochen Nutzungsdauer.
Nein, da vertrauen wir unseren Kunden, dass Sie wirklich nur 6 Wochen im Jahr fahren!
- Wenn Sie mal eine Segelyacht, mal eine Motoryacht chartern.
- Wenn die Segelyacht länger als 15 Meter ist
- Wenn die Motoryacht länger als 13 Meter ist.
- Wenn die Nutzungsdauer 6 Wochen überschreitet.
Ja!
Verlängerung und Aufstockung sind kein Problem. Es wird einfach der Differenzbetrag nachbezahlt.
Der Schaden muss unverzüglich:
- per Telefon: 040 / 369849 - 49
- Fax: 040 / 369849 - 11
- oder Mail: charter@schomacker.de gemeldet werden.
Genaue Informationen finden Sie in unserem Kundenservicebereich oder in unserer Broschüre Versicherungen für Ihren Chartertörn“ auf Seite 42 – 43.
Weil das Charterunternehmen die Kaution ganz oder teilweise einbehalten kann, wenn während des Törns ein Schaden an der gecharterten Yacht entsteht.
0,00 Euro, bei uns gibt es keine Selbstbeteiligung!
Ja, das kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Die angekreuzte Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution.
Bei einer Kaution von 1.050,-- Euro beträgt die Prämie 135,-- Euro.
Den Antrag können Sie sich hier downloaden oder in unserer Broschüre „Versicherungen für Ihren Chartertörn“. Wir schicken Ihnen auch gerne eine Broschüre zu:
Unsere Charter- Hotline: (040) 369849 - 49.
Der Schaden muss unverzüglich:
- per Telefon: 040 / 369849 - 49
- Fax: 040 / 369849 - 11
- Mail: charter@schomacker.de
- oder mit der Online-Schadenmeldung gemeldet werden.
Genaue Informationen finden Sie in unserem Kundenservicebereich oder in unserer Broschüre Versicherungen für Ihren Chartertörn“ auf Seite 42 – 43.

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