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Charter Kautionsversicherung

Charteryachten sind in der Regel Vollkaskoversichert. Vercharterer und dessen Versicherung haben üblicherweise eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart.

In der Regel entspricht die Selbstbeteiligung der zu hinterlegenden Kaution des Charterers.

Entsteht während des Törns an der gecharterten Yacht ein Schaden, kann das Charterunternehmen die Kaution ganz oder zum Teil einbehalten. Dieses finanzielle Risiko deckt die Garantieleistung zur Absicherung von Charterkautionen ab. Bei dieser Yachtcharter Kautionsversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Prämientabelle

Die Garantieleistung des Versicherers ist mit dem tatsächlich hinterlegten Kautionsbetrag maximiert, wobei Kautionen über € 5000,-- (maximaler Garantiebetrag) nicht abgesichert werden können. Die Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution. Für den Einschluss des Beibootes in die Versicherung überweisen Sie bitte eine Zusatzprämie von EUR 20,00.

Kautionsbetrag bis einschließlich  EUR 500,-  EUR 1000,-  EUR 1500,-  EUR 2000,-  EUR 3000,-  EUR 4000,-  EUR 5000,-
Einmalige Prämie EUR 75,- EUR 90,- EUR 135,- EUR 175,- EUR 260,- EUR 345,- EUR 430,-

Bitte nutzen Sie unseren Online-Antrag zum Abschluss dieser Kautionsversicherung.