Tel.: (040) 369 849-0Fax: (040) 369 849-11
sagen Sie uns Ihre Meinung
Auf Wunsch können Sie als Zusatz zu Ihrer über uns bestehenden Bootshaftpflicht einen nicht versicherungspflichtigen Bootstrailer gegen Haftpflichtschäden versichern.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Schäden die durch einen angekoppelten Trailer verursacht werden immer über die Kfz-Versicherung des ziehenden Fahrzeugs zu regulieren sind. Sollte der Trailer von Ihnen geschoben werden besteht ggf. auch über Ihre Private Haftpflicht dafür Versicherungsschutz.
Wir empfehlen dennoch den Abschluss der Trailer- und Slipwagenhaftpflicht für den Fall, dass Dritte den Anhänger bewegen oder dieser sich einfach so „selbständig macht“.
Mehr Informationen finden Sie auch in unserem PDF Trailer- und Slipwagenklausel 2008.
Neukunden bitten wir für die Berechnung der Yacht-Haftpflichtversicherung unser Anfrageformular auszufüllen.
Ja, ich wünsche den Einschluss meines Trailers in meinen bestehenden Bootshaftpflichtvertrag:
Ich wünsche auch ein Angebot zur Kaskoversicherung des Trailers :