Haftpflicht-Versicherung

Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko durch Schäden an Dritten, die Sie schuldhaft mit Ihrer Yacht verursachen. Darüber hinaus schützt diese Versicherung Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen.
Eine Selbstbeteiligung gibt es in der Yacht-Haftpflicht-Versicherung nicht!
2 Beispiele:
Durch einen Fahrfehler beim Anlegen rammen Sie das Boot Ihres Nachbarliegers. Es Entsteht ein Schaden am Heckkorb, und auch der Rumpf verschrammt. Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung kümmert sich darum, dass der Schaden schnell beglichen wird.
Bei einem Sturm wird Ihre Yacht trotz guter Vertäuung und Sicherung gegen das Nachbar Motorboot gedrückt und verursacht Schäden an Rumpf und Mast. Der Eigner stellt Ansprüche an Sie. Da Sie jedoch Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, trifft Sie keine Schuld an den Schäden. Ihre Yacht-Haftpflicht-Versicherung kümmert sich um den Schriftwechsel mit dem Geschädigten.
Mehr Informationen finden Sie in unseren Bedingungen zur Haftpflichtversicherung.


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